ThomasLloyd rudert zurück – Auf absehbare Zeit nun doch kein Fonds-Splitting
Seit Monaten schreibt ThomasLloyd die Anleger der Cleantech-Fonds an, um das sog. “Fonds-Splitting” zu propagieren. Erst wird der Eindruck erweckt, als sei die Beteiligung der Anleger an der Entscheidung eine Freundlichkeit der Geschäftsführung. Nach kritischen Kommentaren von Anlegern und externen Experten stellt TL klar, dass es sich zunächst nur um eine “Präferenz-Abfrage” handele, eine “Einladung zur Gesellschafterversammlung … in Kürze per Post” folgen solle. Ferner verlautete TL Mitte Januar 2021:
“In den vergangenen Wochen wurde uns seitens unserer Anleger ein hoher Grad an Zustimmung zum Fonds-Splitting widergespiegelt, verbunden mit der Anregung, dieses vom 01.01.2021 zeitlich vorzuziehen, um die damit verbundene Zielsetzung im Sinne der Anleger schon früher zu realisieren. Nach eingehender juristischer sowie wirtschaftlicher Prüfung konnten wir diesem Wunsch entsprechen. Somit soll das Fonds-Splitting und damit dessen wirtschaftliche Wirksamkeit auf den 01.10.2020 vorgezogen werden.”
In der Rund-Mail vom 26. Januar 2021 (gleichfalls 5. CTI KG) erklärte TL dann:
“In der vorliegenden Situation wäre es für die Fondsgeschäftsführung im Einklang mit § 30 Absatz 3 bis Absatz 9 des Gesellschaftsvertrages und damit ohne Rechtspflicht möglich gewesen, vorhandene Liquidität für eine weitere wert- und renditesteigernde Expansion des Portfolios einzusetzen. Ausschüttungen hätte es in diesem Fall auf absehbare Zeit für keinen der Investoren gegeben. Bekanntermaßen entschied sich ThomasLloyd gegen diese Option und schlug vielmehr eine anlegerfreundlichere Lösung, welche die Präferenzen aller Investoren widerspiegelt – das „Fondssplitting“ vor, hinsichtlich dessen Ausgestaltung ThomasLloyd seine Investoren seit dem 15. Januar 2021 nach ihrer Präferenz zur Ausschüttungspolitik befragt.”
Im Februar 2021 verschickte TL die Unterlagen zur schriftlichen Beschlussfassung mit Abstimmung über Entlastung von Geschäftsführung und Treuhand sowie Genehmigung des – stark verkürzt mitgeschickten – Jahresabschlusses 2019, wobei im Begleitschreiben das Fonds-Splitting mit keiner Silbe mehr erwähnt wurde.
Gestern dann, am 3. März 2021, erhielten die Anleger wieder Post zum Fonds-Splitting, über das nun nicht mehr Beschluss gefasst werden soll. Die Geschäftsführung geht nach eigenem Bekunden davon aus, dass die erforderliche Mehrheit von 75 % aller Stimmen, derer es zur Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf, nicht zustande kommt. Die Umsetzung des Fonds-Splittings setzt nämlich die Änderung des Gesellschaftsvertrages voraus. Ferner sei es derzeit gar nicht möglich, einen solchen Beschluss zu fassen, weil pandemiebedingt eine Gesellschafterversammlung nicht durchführbar sei. Und im Wege der schriftlichen Beschlussfassung sei eine Änderung des Gesellschaftsvertrages gem. § 36 des Gesellschaftsvertrags ausgeschlossen. Ferner heißt es dort:
“ThomasLloyd wird daher bis zu einer möglichen Entscheidung der Anleger (Gesellschafter) im Rahmen einer Gesellschafterversammlung die im Fondsprospekt und Gesellschaftsvertrag fixierte und über viele Jahre hinweg erfolgreich praktizierte Anlagestrategie und Ausschüttungspolitik beibehalten. D.h., situationsbedingt werden, wie bereits kommuniziert, gemäß § 30 des Gesellschaftsvertrags die regelmäßigen unterjährigen Vorab-Ausschüttungen zeitlich begrenzt verschoben.”
Für sich genommen klingen die Argumente im letzten Schreiben plausibel, aber: Was daran ist jetzt neu? Was davon war im Herbst, als die ersten Ankündigen des Fonds-Splittings die Anleger verunsicherten, anders als jetzt? Was war im Januar 2021 anders als angekündigt wurde, zur Versammlung werde “in Kürze” eingeladen? Dass eine Präsenzversammlung auf absehbare Zeit nicht stattfinden kann und dass eine solche aber für die Umsetzung des Fonds-Splittings Voraussetzung ist, war im Dezember 2020 und Januar 2021 genauso klar wie jetzt. Und es war nicht von vornherein damit zu rechnen, dass sich keine 75 % finden werden, die einer Renditekürzung zustimmen?
Die Geschäftsführung ist geschickt darin, das eigene Handeln als anlegerorientiert darzustellen. Dabei sind ihre Argumente widersprüchlich und sind vielfach unbelegte Behauptungen. Das gilt für den behaupteten “hohen Grad an Zustimmung zum Fonds-Splitting”, das gilt vor allem aber auch für die behauptete “gesunde Finanzlage der Fonds”. Deren Wert hängt nämlich maßgeblich am Wert ihrer stillen Beteiligungen an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH. Und wie es um den derzeit bestellt ist, lässt sich anhand der den Anlegern überlassenen Informationen noch nicht einmal ansatzweise nachvollziehen. Hier gibt es aus unserer Sicht zentralen Widerspruch. Denn ThomasLloyd schreibt:
“Sämtliche Infrastrukturanlagen unseres Portfolios werden in den Ländern, in denen wir aktiv sind, als essentielle Infrastruktur eingestuft. Projekte und Kraftwerke von ThomasLloyd sind daher weder im Bau, noch im Betrieb durch pandemiebedingte gesetzliche Restriktionen nennenswert beeinträchtigt.”
Wenn das so ist, warum dann das Ganze? Und warum dauert es noch ewig, bis normale Ausschüttungen möglich sind? TL sieht eine Wiederaufnahme der Ausschüttungen erst für 2022, bei schlechterer Entwicklung erst für 2023 voraus. Warum soll aus nicht nennenswerten Beeinträchtigungen ein Komplettausfall für Jahre folgen? Tatsächlich sagt § 30 der Gesellschaftsverträge, auf den sich TL im Hinblick auf das weitere Aussetzen der Ausschüttungen beruft, dass die Vornahme von Vorabauszahlungen im Ermessen der Geschäftsführung steht, Ausschüttungen aber unter dem Vorbehalt stehen, dass hierdurch bei der Gesellschaft kein Insolvenzeröffnungsgrund hervorgerufen wird und beim Fonds eine Mindestliquidität von 1 % des tatsächlich zum Ende eines Geschäftsjahres bestehenden Kommanditkapitals nicht unterschritten wird. Die Kernfrage ist daher derzeit: Will die Geschäftsführung nicht ausschütten oder darf sie nicht? Bisher liegt uns nur die aktuelle Information zur 5. CTI KG vor. Wir sind aber bereit, darauf zu wetten, dass es bei der 2. CTI KG und der 3. CTI KG genauso aussehen wird, was unsere hier geäußerte Auffassung deutlich bestätigen würde.
Quelle: Aktionsbund