ThomasLloyd – EK Beschaffungsprovision in 2019 mehr als verdoppelt – Anleger sollen nachträglich genehmigen

Gerade eben wurde der Jahresab­schluss 2019 der 2. CTI KG im Bundes­an­zei­ger ver­öf­fent­licht. Es han­delt sich bei diesem Fonds um den ein­zi­gen der vier geschlossenen Fonds von ThomasLloyd, bei dem die An­leger das Ei­gen­kapital in Raten ein­zah­len, aber erst wenige An­leger voll eingezahlt haben und schon aus­schüt­tungs­berechtigt sind. 

Aus­weis­lich des Jahresab­schlusses wurde im Jahr 2019 ein Ei­gen­kapital von rd. 66,7 Mio. Euro einge­worben. Auf­grund der Raten­zahlungsver­ein­bar­ungen waren per Ende 2019 erst rd. 55,9 Mio. Euro Ei­gen­kapital eingezahlt, die meisten An­leger zah­len also im­mer weiter ein. Dabei macht der Fonds laufend Ver­luste, die sich per Ende 2019 schon auf rd. 32,7 Mio. Euro sum­mieren, also mehr als die Hälfte des eingezahl­ten Kapit­als bereits wegge­fressen haben. Al­lein diese En­twicklung ist besorgniserregend.

Vor diesem Hin­ter­grund finden wir das Ver­hal­ten der Fondsgeschäfts­führung in ho­hem Maße bean­standenswert. Es be­stehen massive In­teressen­kon­f­likte, die nicht klar erken­nbar sind. Die An­leger des Fonds sind aufge­fordert, im schrift­lichen Beschlussver­fahren in­ner­halb von drei Wochen den Jahresab­schluss zu genehmi­gen und die Ver­ant­wort­lichen zu entlasten. Außer­dem soll dies­elbe WP-​Gesellschaft (PKF Wulf & Part­ner) zum Ab­schlussprüfer be­stellt wer­den, die auch die ThomasLloyd Cleantech In­fra­struc­ture Hold­ing GmbH prüft, also die Gesell­schaft, die die Hauptein­nah­mequelle der Fonds darstellt. 

Und mit­tendrin ver­steckt sich unter TOP 4:
“Die Geschäfts­führung schlägt vor, fol­genden Beschluss zu fassen:
„Genehmi­gung, dass die Werbekosten/​Eigenkapitalbeschaffungskosten mit 24% der Pf­lichtein­lage für das Geschäft­s­jahr 2019 den vorges­chriebenen Satz [von 10,9%] gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung übersteigen.“”

In § 15 des Gesell­schafts­ver­trages ist gere­gelt, dass Ver­gü­tun­gen zur Ei­gen­kapit­al­beschaf­fung, die 11 % der Pf­lichtein­lage über­steigen, von der Gesell­schafterver­sammlung zu genehmi­gen sind. Aus dem un­schein­baren Satz unter TOP 4 er­gibt sich, dass in 2019 der Fonds bereits Ver­gü­tun­gen in Höhe von 24% der Pf­lichtein­lage, also mehr als das Dop­pelte der prospek­tier­ten und gesell­schafts­ver­trag­lich gere­gel­ten Ver­gü­tung, ver­ein­bart hat! Die Fondsgeschäfts­führung hat hier bereits Tat­sachen geschaf­fen. Die An­leger sol­len nachträg­lich einen Persilschein aus­s­tel­len und die Geschäfts­führung hält es noch nicht ein­mal für nötig, diese ex­or­bit­ant ho­hen Ver­mittlung­s­pro­vi­sionen zu erklären.
Auch ist aus den als An­lage B beige­fügten Un­ter­la­gen zur wirtschaft­lichen En­twicklung und Bil­anz ist nicht erken­nbar, dass sich die Ei­gen­kapit­al­ver­mittlung­s­pro­vi­sion 2019 auf insges­amt 13,163 Mio. Euro beläuft und damit hauptver­ant­wort­lich für den Ges­amtver­lust von insges­amt knapp 13 Mio. ist. Das er­fährt man nur aus dem im Bundes­an­zei­ger ver­öf­fent­lichten Jahresab­schluss, der weit mehr In­form­a­tionen er­hält, als die Geschäfts­führung den An­legern über­lassen hat.

Das sog. “Fonds-​Splitting” wird in diesem ak­tuell­sten An­s­chreiben mit keiner Silbe mehr er­wähnt. Auch In­form­a­tionen über die wirtschaft­liche En­twicklung der ThomasLloyd CTI Hold­ing GmbH liefert die Geschäfts­führung nicht mit. Äußert sich so “akt­ive und nach­haltige Gestal­tung der Zukunft”, wie es in der Leis­tungs­b­il­anz der ThomasLloyd-​Gruppe heißt?
Aus un­serer Sicht wird es drin­gend Zeit, dass die An­leger sich or­gan­is­ieren und die In­stall­a­tion eines Beir­ats als un­ab­hängige Ver­tre­tung der An­leger­rechte etablieren, was im Übri­gen auch bereits im Gesell­schafts­ver­trag ver­ankert ist. Dies gilt umso mehr vor dem Hin­ter­grund, dass Fondsgeschäfts­führung (Cleantech Man­age­ment GmbH) und Treuhän­derin (Cleantech Treuver­mö­gen GmbH) ein und densel­ben Geschäfts­führer haben, näm­lich Mat­thias Klein, und die mitein­ander ver­bundenen Un­terneh­men alle von der­selben WP-​Gesellschaft ge­prüft wer­den. Der Ak­tions­bund Akt­iver An­leger­s­chutz e.V. stellt sich für alle An­leger der ThomasLloyd als An­s­prech­part­ner zur Ver­fü­gung, um die An­leger­stim­men zu bündeln. Dies gilt ganz aus­drück­lich auch für An­leger, die nicht zu un­seren Mit­gliedern zählen.
Quelle: Ak­tions­bund

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