ThomasLloyd Cleantech-​Fonds Konzept-​Änderungen im Hauruck-Verfahren

Die ThomasLloyd Group will ak­tuell eine Struk­turver­än­der­ung in den vier Cleantech-​Fonds durchziehen. Be­t­ro­f­fen sind mehr als 25.000 An­leger. Bisher sieht das Konzept laufende Aus­schüt­tun­gen vor. Nun sol­len die An­leger entscheiden, ob sie weiter laufende Aus­zahlun­gen (sog. Vari­ante “Er­trag”) oder ob sie dies­el­ben Renditen wie bisher haben wollen, vorerst aber nichts aus­gezahlt wird (sog. Vari­ante “Wach­stum”). Auch Mis­chlösun­gen sol­len mög­lich sein. 

Die er­ste In­form­a­tion hierzu er­hiel­ten die An­leger als Weih­nacht­s­post mit Schreiben vom 23.12.2020, dann kam An­fang Januar 2021 weit­ere Post per E-​Mail nach. Bis zum 24. Januar 2021 sol­len die An­leger sich für eine Vari­ante entscheiden, und diese Entscheidung soll dann kün­ftig nur noch mit einer Frist von sechs Mon­aten zum Ende eines Jahres re­vid­iert wer­den können. Das Ganze trägt die nichts­sagende Über­s­chrift “Fonds-​Splitting” und soll im In­teresse der An­leger sein. 

Nach Auffas­sung der uns laufend be­ratenden Recht­san­wälte Schirp & Part­ner darf die Geschäfts­führung diese Maß­nahme nicht um­set­zen – jeden­falls nicht, ohne die Gesell­schafterver­sammlung darüber ab­stim­men zu lassen. Denn das Fonds-​Splitting sieht un­ter­schied­liche Ergeb­nis­beteili­gun­gen der An­leger vor, während nach den derzeit ver­ein­barten Gesell­schafts­ver­trä­gen alle An­leger gleich­er­maßen im Ver­hält­nis zur je­w­ei­li­gen Beteili­gungs­summe an den Ergeb­n­is­sen beteiligt wer­den. Um das Fonds-​Splitting umzu­set­zen, müssen also die Gesell­schafts­ver­träge geändert werden. 

Diese Kritik wurde ziem­lich schnell nach Eingang des Weih­nachtss­chreibens bei den An­legern ge­genüber der Geschäfts­führung geäußert. Das zeigte auch Wirkung. So­wohl in den nachfol­genden E-​Mails als auch in den We­bin­aren am 20. und 21. Januar 2021 wies die Fondsgeschäfts­führung mehr­fach da­rauf hin, dass das alles erst durch die Gesell­schafterver­sammlungen abge­seg­net wer­den muss. Ein­ladun­gen hierzu sol­len in Kürze erge­hen, die Ver­sammlungen sol­len lt. Di­eter Büt­tgen­bach, As­so­ci­ate Dir­ector im Wealth Man­age­ment von ThomasLloyd in Stut­tgart, “coronakon­form” durchge­führt wer­den. Was genau das bedeutet, erklärte Büt­tgen­bach im We­binar nicht. 

Auch insges­amt en­thiel­ten die We­bin­are prakt­isch keine In­form­a­tionen, die über das bereits schrift­lich ver­schickte Ma­ter­ial hin­aus­gin­gen. Fra­gen kon­nten im We­binar weder münd­lich noch schrift­lich ges­tellt wer­den. Dabei gibt es eine ganze Reihe drän­gender Fra­gen, al­len voran: Wozu das Ganze?

Bisher er­hiel­ten die An­leger quartals­weise Aus­schüt­tun­gen in prospek­tierter Höhe. Diese Zahlun­gen verzöger­ten sich er­st­mals in 2020. Die Zahlun­gen für das zweite und dritte Quartal wur­den nachge­holt, die Zahlung für das vierte Quartal (die jetzt schon von der an­gekündigten Maß­nahme be­t­ro­f­fen wäre) steht noch aus. Die Gesell­schafts­ver­träge se­hen vor, dass die Fondsgeschäfts­führung die Aus­zahlun­gen zurück­hal­ten kann, wenn an­der­en­falls die Zahlung­sun­fähigkeit des Fonds dro­hen würde. Wenn es li­quide eng wird, sagt man das den An­legern ehr­lich. Und setzt dann die Aus­schüt­tun­gen eben aus, bis wieder ge­fahr­los gezahlt wer­den kann. 

Das Fonds-​Splitting hat al­lerd­ings wirtschaft­lich größere Aus­wirkun­gen als ein ein­faches Aus­set­zen der Aus­zahlun­gen. Weil die An­leger, die drin­gend Li­quid­ität brauchen, Geld bekom­men und die an­deren ber­uhigt sind, weil sich an­geb­lich für sie nichts ändert, bleibt Ruhe im An­legerkreis und das Neugeschäft kann un­gestört weit­er­laufen. Aber jeder An­leger, der weiter Aus­zahlun­gen er­hal­ten will, ver­zichtet auf einen Teil des Er­trags (iron­is­cher Weise nennt ThomasLloyd diese Vari­ante “Er­trag”). Damit müssen die Fonds insges­amt nicht nur kur­z­fristig weni­ger zah­len, son­dern insges­amt weni­ger hereinholen.

Wie es um das Neugeschäft be­stellt ist, lässt sich derzeit schwer einsch­ätzen. Die vier großen deutschen Fonds sind in­zwis­chen geschlossen, neue wer­den nicht aufgelegt. Jetzt gibt es lux­em­burgis­che AIF, die vi­el­leicht nicht ganz so leicht zu verkaufen sind.
Die fehlende wirtschaft­liche Trans­par­enz der ThomasLloyd-​Gruppe macht mis­strauisch. Der Wirtschaft­s­journ­al­ist Stefan Loipfinger hat die Gruppe bereits in 2019 gründ­lich unter die Lupe gen­om­men (Ver­linkun­gen finden Sie am Ende des Artikels), die Stif­tung War­entest hat ThomasLloyd auf die Warnliste ge­setzt. Fra­gen von Stefan Loipfinger beant­wor­tet ThomasLloyd nicht. Die We­bin­are en­den mit Er­folgs­mel­dun­gen zu laufenden Pro­jek­ten. Was ist tat­säch­lich los bei ThomasLloyd? 

Es gab in den ver­gan­genen Jahren viele große Ini­ti­atoren, denen die An­leger ver­traut haben, bis es zu spät war. Den­ken Sie noch an Wir­e­card? An das Im­per­ium von Malte Hartwieg? An die P&R?

Der Ak­tions­bund Akt­iver An­leger­s­chutz stellt die Platt­form, auf der be­t­ro­f­fene An­leger ge­mein­sam vorge­hen können, um rechtzeitig die Hin­ter­gründe zu klären. Auch An­leger in den ThomasLloyd-​Fonds zäh­len zu un­seren Mit­gliedern. Wir be­ab­sichti­gen, in je­dem Fonds für einen An­leger, der sich stärker en­ga­gieren will, alle Maß­nah­men zu fin­an­zieren, die der In­teressen­ver­fol­gung der An­leger dienen. Dazu zählt zu­aller­erst, die Kon­tak­tauf­nahme un­terein­ander zu er­mög­lichen und dafür Sorge tra­gen zu können, dass vor einer Entscheidung über eine Än­der­ung der Gesell­schafts­ver­träge die An­leger Aus­kunft über die wirtschaft­liche Situ­ation der Gruppe er­hal­ten und über krit­ische As­pekte in­formiert werden.

RAin Dr. Susanne Schmidt-​Morsbach, Part­nerin bei Schirp & Part­ner, ist der Auffas­sung, dass jeder An­leger der ak­tuel­len Vorge­hens­weise wider­sprechen sollte, weil diese Vorge­hens­weise vom Gesell­schafts­ver­trag nicht gedeckt ist und die An­leger über­rumpelt. Wenn Sie gleich­falls für Ihre Rechte ein­tre­ten wollen, können Sie bei uns per E-​Mail (service@​aktionsbund.​de) kos­ten­los und ohne weit­ere Ver­p­f­lich­tung ein von ihr vorbereit­etes Muster­s­chreiben an­fordern, mith­ilfe dessen Sie der Vorge­hens­weise der Geschäfts­führung wider­sprechen und Ihre In­form­a­tion­srechte gel­tend machen können. Bitte teilen Sie uns dabei mit, an wel­chem Fonds Sie beteiligt sind, damit Sie das für den je­w­ei­li­gen Fonds passende Schreiben erhalten. 

Wenn Sie darüber hinaus tätig wer­den und sich stärker ge­mein­sam mit uns um die Ver­tre­tung der An­leger­rechte be­mühen wollen, sprechen Sie bitte un­ser Vor­standsmit­glied Ker­stin Kon­dert an.
Quelle: Ak­tions­bund

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