ThomasLloyd – Anleger suchen Zusammenschluss
Nachdem die Anleger der ThomasLloyd-Fonds ein weiteres Schreiben zum Thema Fonds-Splitting erhalten haben, häufen sich die Anfragen bei uns, was davon zu halten ist und ob die Anleger etwas unternehmen sollten. Um es vorwegzunehmen: Unsere Antwort lautet ja.
Unsere weiteren Recherchen bestärken uns in der Überzeugung, dass den Anlegern entscheidungserhebliche Informationen vorenthalten werden. Sowohl die Entscheidung für einen Renditeverzicht als auch die Entscheidung für einen Verzicht auf Ausschüttungen für unabsehbare Zeit sollten nach unserer Auffassung nur auf der Basis aktueller wirtschaftlicher Zahlen getroffen werden. Stattdessen sind die Jahresabschlüsse der Fonds für 2019 überfällig. Die Fondsgeschäftsführung sollte auch Auskunft über die konkrete wirtschaftliche Situation der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (das ist die Gesellschaft, an der die Fonds die stillen Beteiligungen eingegangen sind) geben. Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss dieser Gesellschaft wirft jedenfalls die Frage auf, ob sie überhaupt einen nennenswerten Gewinn erwirtschaftet. Auch wenn ThomasLloyd inzwischen selbst schreibt, dass die endgültigen Entscheidungen den Gesellschafterversammlungen vorbehalten sind (warum erst einen anderen Eindruck erwecken?), braucht es auch für die Entscheidung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung eine konkrete Entscheidungsgrundlage in Form von aktuellen Zahlen und Transparenz der wirtschaftlichen Abhängigkeiten. Wir sind bereits dabei, die entsprechenden Informationen zu beschaffen.
Aufgrund der bisherigen Entwicklungen und der aktuellen Nachfrage bieten wir uns allen Anlegern als Anlaufstelle für die Bündelung von Anlegerinteressen an – kostenfrei und auch ohne Mitgliedschaft in unserem Verein. Jeder Anleger, der die Durchsetzung der Anlegerrechte stärken will, kann sich bei uns melden. Wir koordinieren ein gemeinsames Vorgehen der Anleger. Wir helfen mit der erforderlichen Logistik, um den Kontakt von mehr als 20.000 Anlegern zu ermöglichen. Unsere Experten durchleuchten die wirtschaftlichen Hintergründe und tauschen sich dabei auch mit externen Beratern aus. Wir holen Rechtsrat ein, wo es erforderlich ist.
Möglicherweise werden nur bei Zusammenschluss vieler Anleger die Anlegerinteressen ausreichend gewahrt können. Unseres Wissens haben die Fonds keine Beiräte. Um diese zu installieren, braucht es 25 % der Gesellschafterstimmen. Auch für die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung braucht es bei der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG 25 % aller Gesellschafterstimmen, bei den übrigen Fonds immerhin noch 20 %. Die Latte für eine Mitbestimmung der Anleger ist bereits konzeptionell ungewöhnlich hoch gehängt. Es kommt daher auf jede Stimme an.
Quelle: Aktionsbund