ThomasLloyd – Anleger suchen Zusammenschluss

Nachdem die An­leger der ThomasLloyd-​Fonds ein wei­t­eres Schreiben zum Thema Fonds-​Splitting er­hal­ten haben, häufen sich die An­fra­gen bei uns, was davon zu hal­ten ist und ob die An­leger et­was un­terneh­men soll­ten. Um es vor­weg­zun­eh­men: Un­sere An­t­wort lautet ja.

Un­sere weit­eren Recher­chen be­stärken uns in der Überzeu­gung, dass den An­legern entscheidung­ser­heb­liche In­form­a­tionen vorenthal­ten wer­den. So­wohl die Entscheidung für einen Renditever­zicht als auch die Entscheidung für einen Ver­zicht auf Aus­schüt­tun­gen für un­ab­se­hbare Zeit soll­ten nach un­serer Auffas­sung nur auf der Basis ak­tueller wirtschaft­licher Zah­len get­ro­f­fen wer­den. Stattdessen sind die Jahresab­schlüsse der Fonds für 2019 über­fäl­lig. Die Fondsgeschäfts­führung sollte auch Aus­kunft über die konkrete wirtschaft­liche Situ­ation der ThomasLloyd Cleantech In­fra­struc­ture Hold­ing GmbH (das ist die Gesell­schaft, an der die Fonds die stil­len Beteili­gun­gen eingegan­gen sind) geben. Der zu­letzt ver­öf­fent­lichte Jahresab­schluss dieser Gesell­schaft wirft jeden­falls die Frage auf, ob sie über­haupt einen nennenswer­ten Gewinn er­wirtschaftet. Auch wenn ThomasLloyd in­zwis­chen selbst schreibt, dass die en­dgülti­gen Entscheidun­gen den Gesell­schafterver­sammlungen vorbe­hal­ten sind (warum erst einen an­deren Eindruck er­wecken?), braucht es auch für die Entscheidung im Rah­men einer Gesell­schafterver­sammlung eine konkrete Entscheidungs­grundlage in Form von ak­tuel­len Zah­len und Trans­par­enz der wirtschaft­lichen Ab­hängigkeiten. Wir sind bereits dabei, die ents­prechenden In­form­a­tionen zu beschaffen.

Auf­grund der bish­eri­gen En­twicklun­gen und der ak­tuel­len Nachfrage bi­eten wir uns al­len An­legern als An­lauf­s­telle für die Bündelung von An­leger­int­eressen an – kos­ten­frei und auch ohne Mit­glied­schaft in un­serem Ver­ein. Jeder An­leger, der die Durch­set­zung der An­leger­rechte stärken will, kann sich bei uns melden. Wir koordinieren ein ge­mein­sames Vorge­hen der An­leger. Wir helfen mit der er­forder­lichen Lo­gistik, um den Kon­takt von mehr als 20.000 An­legern zu er­mög­lichen. Un­sere Ex­per­ten durch­leuchten die wirtschaft­lichen Hin­ter­gründe und tauschen sich dabei auch mit ex­ternen Be­ratern aus. Wir holen Recht­s­rat ein, wo es er­forder­lich ist.

Mög­lich­er­weise wer­den nur bei Zusam­menschluss vieler An­leger die An­leger­int­eressen aus­reichend ge­wahrt können. Un­seres Wis­sens haben die Fonds keine Beiräte. Um diese zu in­stal­lieren, braucht es 25 % der Gesell­schafter­stim­men. Auch für die Ein­beru­fung einer außer­or­dent­lichen Gesell­schafterver­sammlung braucht es bei der Fün­fte Cleantech In­frastruk­turgesell­schaft mbH & Co. KG 25 % al­ler Gesell­schafter­stim­men, bei den übri­gen Fonds im­mer­hin noch 20 %. Die Latte für eine Mit­bestim­mung der An­leger ist bereits konzep­tion­ell un­gewöhn­lich hoch ge­hängt. Es kommt da­her auf jede Stimme an.
Quelle: Ak­tions­bund

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