ThomasLloyd — Anleger sollen überhöhte Provisionen nachträglich genehmigen

Die Un­ternehmens­gruppe ThomasLloyd hat an die An­leger des geschlossenen Fonds Zweite Cleantech In­frastruk­turgesell­schaft mbH & Co. KG gerade Un­ter­la­gen zur schrift­lichen Beschlussfas­sung ver­schickt. Die An­leger sol­len den Jahresab­schluss für das Jahr 2020 (kein Fehler, vom Ab­schluss 2021 ist über­haupt noch nicht die Rede!) genehmi­gen und Geschäfts­führung und Treuhän­derin entlasten. Dafür legt ThomasLloyd den An­legern ledig­lich Aus­züge aus den Ab­schlus­sun­ter­la­gen vor. Die An­leger bekom­men weder einen Jahresab­schlussbericht noch einen Geschäfts­bericht. Sie können den voll­ständi­gen Ab­schluss auch nicht durch Steuer­berater oder Recht­san­wälte prüfen lassen, weil nur sie per­sön­lich Einsicht in die Un­ter­la­gen neh­men können. Und das auch nur im Büro in Frank­furt nach vorheri­ger Ter­min­ab­stim­mung. Das Büro in Frank­furt ist al­lerd­ings nicht der Ort, an dem der Fonds ver­wal­tet wird. Das geschieht in der Sch­weiz. Es ist schon schwi­erig, an der Frank­furter Ad­resse per Gerichts­vollzieher et­was zus­tel­len zu lassen. Die Gerichts­vollzieher hat­ten in der Ver­gan­gen­heit Prob­leme, dort über­haupt einen An­s­prech­part­ner für die Zus­tel­lung zu finden.

Wie sich die In­vest­i­tionen des Fonds en­twick­elt haben, ver­sch­weigt ThomasLloyd den An­legern. Der Fonds in­vest­iert nach Abzug seiner Kos­ten das einges­am­melte An­legerkapital in die ThomasLloyd Cleantech In­fra­struc­ture Hold­ing GmbH (TL CTI Hold­ing). Deren Jahresab­schluss 2020 bil­det die Basis für den Ab­schluss des Fonds. Aber der Jahresab­schluss 2020 der TL CTI Hold­ing GmbH ist weder im Bundes­an­zei­ger noch im Un­ternehmens­reg­ister ver­öf­fent­licht, ob­wohl er seit mehr als einem Jahr über­fäl­lig ist.

Und was dem Fass die Krone auf­setzt: Ob­wohl die Zweite Cleantech In­frastruk­turgesell­schaft mbH & Co. KG zum Ende des Jahres 2019 geschlossen wurde, sol­len die An­leger für das Jahr 2020 noch nachträg­lich Pro­vi­sion­szahlun­gen genehmi­gen, und zwar in mehr als dop­pel­ter Höhe des ver­trag­lich ver­ein­barten Satzes.

Aus un­serer Sicht kann man in al­len zur Ab­stim­mung ges­tell­ten Punk­ten vor diesem Hin­ter­grund die Genehmi­gung nur verweigern.

An­leger der Zweite Cleantech In­frastruk­turgesell­schaft mbH & Co. KG, die sich en­ga­gieren wollen, können un­sere Vor­stands­vorsitzende Ker­stin Kon­dert gern direkt an­s­prechen. Wir be­fassen uns bereits seit geraumer Zeit in­tensiv mit der Materie.

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Quelle: Ak­tions­bund

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