P&R‑Anleger können aufatmen

BGH hat zu­gun­sten der P&R‑Anleger weit­ere NZB zurückgewiesen

Stefan Loipfinger berichtet heute in einem Son­dernews­let­ter zum Thema P&R:

Bild von Justitia Statue bzgl. Rechtsprechung für P&R Anleger

Foto von Pixabay

Eine zweite Zurück­weisung einer Nichtzu­las­sungs­beschwerde we­gen An­fech­tung­sans­prüchen bei P&R schafft nun wohl en­dgültig Klar­heit. Dieses Mal wurde die Münch­ner OLG-​Entscheidung be­stätigt, die den Son­der­fall P&R‑Leasing be­t­rifft. Wenn über­haupt, dann hätte der BGH hier an­ders entscheiden können. Aber im Ge­gen­teil: Er hat seinen Beschluss nicht ein­mal aus­führ­lich be­grün­det. Warum auch, das tat er ja schon in seinem er­sten ver­öf­fent­lichten Beschluss, der damit zusätz­lich aufgew­er­tet wird. Nur eines finde ich merkwür­dig, be­vor ich den hauptver­ant­wort­lichen An­legerver­treter zu Wort kom­men lasse: Diese Entscheidung er­ging eben­falls am 26. Januar 2023. Dabei teilte die Presses­telle zu diesem Ver­fahren am 9. März mit: „Die Sache liegt dem Senat noch zur Entscheidung vor.“ Hm, war das nur hier falsch oder kom­men die näch­sten Tage auch die zwei fehlenden Nichtzulassungsbeschwerden?

Die recht­liche Einord­nung über­lasse ich nun Recht­san­walt Dr. Al­ex­an­der Ho­bels­ber­ger von der Münch­ner Kan­zlei Ho­bels­ber­ger & Neidlinger: „P&R‑Anleger können aufat­men, die Pi­lotver­fahren des In­solv­en­zver­wal­ters sind jetzt höch­strichter­lich und eindeutig zu­gun­sten der An­leger entschieden. Die Entscheidun­gen des Bundes­gericht­shofs machen deut­lich, dass er für alle P&R‑Gesellschaften eine An­fecht­barkeit we­gen un­ent­gelt­licher Leis­tung klar ablehnt. Das gilt un­ab­hängig davon, in welche P&R‑Gesellschaft in­vest­iert wurde und ob der Rück­kaufpreis für die Con­tainer im Ein­zel­fall garantiert war, oder nicht. Ich gehe davon aus, dass der In­solv­en­zver­wal­ter nun­mehr zü­gig die An­fech­tung­sans­prüche we­gen un­ent­gelt­licher Leis­tung ge­genüber al­len be­t­ro­f­fenen An­legern fallen lässt.”

Hier finden Sie weit­ere Aktionsbund-​News zu diesem Thema:

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Quelle: Ak­tions­bund

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