MCE Fonds 09 – Rückforderung von Ausschüttungen

Die MCE-​Fonds, die in kur­zer Zeit viel Geld mit Schiffs­beteil­gun­gen im Zweit­markt verdienen woll­ten, sind seit geraumer Zeit in­solv­ent. Jetzt hat der In­solv­en­zver­wal­ter Dr. Tim Gessner/​Görg Recht­san­wälte die An­leger des MCE Fonds 09 aufge­fordert, die ohne­hin sch­malen Aus­schüt­tun­gen wieder zurück­zuzah­len. Die Zahlung­sauffor­der­ung lässt al­lerd­ings weder die Höhe der an­gemel­de­ten For­der­ungen erkennen noch die Gläubiger.

Wir haben die Sache an­walt­lich prüfen lassen. Nach Auffas­sung der uns laufend be­ratenden An­wälte der Kan­zlei Schirp & Part­ner spricht viel dafür, dass auch auf­grund der be­son­deren gesell­schaft­s­recht­lichen Konzep­tion keine Ver­p­f­lich­tung zur Rück­zahlung be­steht. Da­raus folgt zun­ächst die Em­pfehlung an jeden be­t­ro­f­fenen An­leger, die An­s­prüche als un­be­grün­det schrift­lich zurück­zu­weisen. Das gilt ins­beson­dere an­gesichts der ex­trem kur­zen Frist bis zum 20. Januar 2021, die der In­solv­en­zver­wal­ter ge­setzt hat. Wir arbeiten derzeit daran, eine ge­mein­same Strategie für die be­t­ro­f­fenen An­leger zu erarbeiten, und wer­den uns in Kürze dazu melden.
Quelle: Ak­tions­bund

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