MCE Fonds 01

Die Müh­len der In­solv­en­zver­wal­ter mah­len zwar nicht be­son­ders schnell, aber sie mah­len zuver­lässig. Nun hat auch die An­leger der in­solv­en­ten MCE Er­ste Zweit­mark­t­port­fo­lio Beteili­gungs­gesell­schaft mbH & Co. KG (MCE Fonds 01) das Schick­sal ereilt. Wie die An­leger der Schwest­er­fonds (wir haben auch hierzu je­w­eils berichtet) sol­len nun auch sie noch einen Teil der er­haltenen Aus­schüt­tun­gen zurück­zah­len. Wie in den an­deren Fonds se­hen wir auch beim MCE Fonds 01 gute Aus­sichten, diese For­der­ungen zurück­zu­weisen. Die Aus­schüt­tun­gen führten nicht zum Wiederau­fleben der Haf­tung, weil jederzeit aus­reichend Ei­gen­kapital im Fonds vorhanden war, so­lange aus­geschüt­tet wurde. Auch bei diesem Fonds or­gan­is­ieren wir für un­sere Mit­glieder eine ein­heit­liche Ver­tre­tung, die über die Mit­gliedsbeiträge fin­an­ziert wird. Wenn Sie In­teresse daran haben, sich zu beteili­gen, sprechen Sie uns bitte an, und zwar sehr kur­z­fristig. Die vom In­solv­en­zver­wal­ter ge­set­zte Zahlungs­frist läuft noch in diesem Jahr ab.
Quelle: Ak­tions­bund

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