Mandantenfang bei den POC-Fonds
Die Anleger der POC-Fonds (Proven-Oil-Canada-Fonds) erhalten immer mal wieder Post von Rechtsanwälten, die mit verschiedenen Argumenten immer noch für die Einreichung von Prospekthaftungsklagen werben. Weil wir von unseren Mitgliedern jeweils gebeten werden, hierzu Stellung zu nehmen, tun wir das hiermit einmal grundsätzlich.
Bei den POC-Fonds kommen als Anspruchsgegner die Gründungsgesellschafter und die Prospektherausgeberin in Frage. Das sind grundsätzlich die Anspruchsgegner, wenn man Schadensersatzansprüche mit einem fehlerhaften Prospekt begründen will. Ansprüche gegen die an den Fonds nicht beteiligte Prospektherausgeberin sind schon lange verjährt. Darüber hinaus sind auch alle Ansprüche dieser Art bei allen Anlegern verjährt, die vor mehr als zehn Jahren die Fonds gezeichnet haben. Das ist beides unstreitig. Ob Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter ebenfalls auch bei Anlegern, die vor weniger als zehn Jahren den Fonds beigetreten sind, bereits verjährt sind, ist gegenwärtig heftig umstritten (die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH und des II. Zivilsenats des BGH sind hier widersprüchlich).
Ferner stellt sich die Frage, ob man bei diesen Fonds Prospektfehler überhaupt beweisen kann. Bisher ist das unseres Wissens nur beim POC Oikos gelungen (der ist aber ohnehin ein Sonderfall, der gesondert zu betrachten ist).
Last but not least muss man einschätzen, ob von den Gründungsgesellschaftern überhaupt noch Geld zu holen ist. Bei der Treuhänderin ist das ganz klar zu verneinen. Die ist nämlich bereits insolvent. Bei den Komplementärinnen der Fonds haben wir gleichfalls ganz erhebliche Zweifel an deren wirtschaftlicher Stärke, weil sie unseres Wissens weitgehend leere Konten und keine Einnahmen haben.
Angesichts all dieser Überlegungen würden wir jedem Anleger, der an einem der POC-Fonds mit Öl- und Gasquellen in Kanada beteiligt ist, empfehlen, die Finger von Prospekthaftungsklagen zu lassen.
Quelle: Aktionsbund