Erfolgsabhängige Vergütung

Wie geht es weiter, wenn wir Ihnen mitgeteilt haben, dass die Rückabwicklung Ihres Versicherungsvertrages möglich ist?

Wir arbeiten erfolgsabhängig für Sie.

Wenn Sie uns Ihre Ver­sicher­ung­sun­ter­la­gen voll­ständig eingereicht haben, er­hal­ten Sie von uns die Mit­teilung, ob die Rück­ab­wicklung Ihrer Ver­sicher­ung mög­lich ist und ob die Rück­ab­wicklung unter Ein­bez­iehung der steuer­lichen Fol­gen sin­nvoll ist.

Em­pfehlen wir Ihnen die Rück­ab­wicklung, so er­hal­ten Sie von uns eine Voll­macht und eine Ver­gü­tungsver­ein­bar­ung, um uns zu beau­ftra­gen, ge­genüber dem Ver­sicherer für Sie tätig zu wer­den und den Wider­spruch zu erklären.

Für die außer­gericht­liche Kor­res­pondenz mit dem Ver­sicherer ver­ein­baren wir mit Ihnen ein Pauschal­hon­orar von 250,00 Euro inklus­ive Um­satz­steuer. Daneben ver­ein­baren wir mit Ihnen ein Er­folgs­hon­orar. Das bedeutet, dass eine weit­erge­hende Ver­gü­tung nur im Falle eines Er­folges der außer­gericht­lichen Tätigkeit gel­tend gemacht wird. Unter Er­folg ver­stehen wir jeg­liche Zahlung des Ver­sicher­ers an Sie, die über dem zu­letzt mit­geteil­ten Rück­kauf­swert (vor Steuern) bzw. über der schon er­haltenen Ab­lau­fleis­tung (vor Steuern) liegt. Das Er­folgs­hon­orar be­trägt 15 % zzgl. der ge­set­z­lichen Um­satz­steuer von derzeit 19 % des Zahl­betra­ges, der über dem let­zten mit­geteil­ten Rück­gabew­ert bzw. – im Falle eines bereits gekündigten oder aus­gelaufenen Ver­trages – über dem bereits aus­gezahl­ten Be­trag liegt. Bei noch laufenden Ver­trä­gen ist Stichtag für die Er­mittlung des Rück­gabew­ertes der Tag der Auftragserteilung.

Sollte die Ver­sicher­ung den Wider­spruch zurück­weisen und wir uns außer­gericht­lich nicht ein­i­gen, verbleibt es mithin bei den 250,00 Euro Pauschal­hon­orar für die außer­gericht­liche Kor­res­pondenz. Wenn Sie den Rück­ab­wicklung­sans­pruch gericht­lich durch­set­zen wollen, müssen Sie uns einen neuen Auftrag er­teilen. Die Ge­bühren für die gericht­liche Tätigkeit bestim­men sich nach dem Recht­san­walts­ver­gü­tungs­ge­setz und sind ab­hängig von der Höhe des Rück­ab­wicklung­sans­pruchs. Ein Er­folgs­hon­orar wird für das gericht­liche Ver­fahren nicht ver­ein­bart. Vor Auftrag­ser­teilung teilen wir Ihnen das Prozesskos­ten­risiko mit und fra­gen gegeben­en­falls Ihre Rechtss­chutzver­sicher­ung we­gen der Kos­tenüber­nahme an.

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Palastrevolution bei den Leonidas-Fonds

In vier Leonidas-​Fonds haben die An­leger die HTB aus der Geschäfts­führung gewählt Adobe Stock Im­age 440721687 Die An­leger in vier Le­oni­das haben von Montag bis Mit­twoch dieser Woche auf Ein­ladung der Beiräte Gesell­schafterver­sammlungen abge­hal­ten und mit über­wälti­gender Mehrheit ge­gen die HTB und Mark Hülk als Geschäfts­führer ges­timmt. Der AAA hatte sich bis zu­letzt um eine […]

Im Hause Steiner tut sich etwas

Ak­tuelle Port­fo­lioberichte und Ein­ladun­gen zu Gesell­schafterver­sammlungen bei den Steiner-​Fonds Wie der Ak­tions­bund Akt­iver An­leger­s­chutz e.V. heute er­fahren hat, sol­len in den näch­sten Ta­gen die An­leger der geschlossenen Fonds der Steiner-​Gruppe aus Ham­burg ak­tuelle Berichte zum Stand ihrer Beteili­gun­gen er­hal­ten. Geschäft­szweck der Steiner-​Fonds ist die Erzielung von Er­trä­gen aus Ankauf und Hal­ten von Anteilen an anderen […]

Kooperation der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG mit dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.

AAA-​Mitglieder er­hal­ten Son­der­kondi­tionen bei Fondsanteilshan­del auf zweit​markt​.de Der AAA hat mit der Fonds­börse Deutsch­land Beteili­gungs­mak­ler AG, dem Markt­führer bei den Han­delsplatt­for­men für geschlossene Fonds. eine Ko­op­er­a­tion ver­ein­bart, die den AAA-​Mitgliedern einen fin­an­zi­el­len Vorteil bringt: Für AAA-​Mitglieder re­duziert sich die Han­dels­ge­bühr bei einem An- oder Verkauf von Fondsanteilen über www​.zweit​markt​.de von den üb­lichen 3,25 Prozent (mind. […]

Uneinigkeit im BGH

II. Zivilsenat und XI. Zivilsenat des BGH im Dis­sens zur Prospek­thaf­tung Im Januar 2021 hat der XI. Zivilsenat über­ras­chend beschlossen, dass die für Fond­sprospekte ab Mitte 2005 gel­tende spezi­al­ge­set­z­liche Prospek­thaf­tung die Prospek­thaf­tung im weit­eren Sinn ver­drängt. Weil die spezi­al­ge­set­z­liche Haf­tung viel schneller ver­jährt als die Prospek­thaf­tung im weit­eren Sinn, hat das fatale Aus­wirkun­gen für die […]

Gesellschafterversammlungen bei den Leonidas-Fonds

Beiräte der Leonidas-​Fonds lassen auf Gesell­schafterver­sammlungen über den Rauswurf der HTB-​Gruppe ab­stim­men Bild von Erich Westendarp/​Pixabay Gestern haben die er­sten beiden Gesell­schafterver­sammlungen bei den Leonidas-​Fonds in Nürn­berg stat­tge­fun­den, zu denen in diesem Fall die Beiräte ein­ge­laden hat­ten. Die HTB hatte es abgelehnt, auf Ver­lan­gen des Beir­ats Präsen­zver­sammlungen durchzuführen, und stellt sich auf den Stand­punkt, die […]

P&R‑Anleger können aufatmen

BGH hat zu­gun­sten der P&R‑Anleger weit­ere NZB zurück­gew­iesen Stefan Loipfinger berichtet heute in einem Son­dernews­let­ter zum Thema P&R: Foto von Pixabay “Eine zweite Zurück­weisung einer Nichtzu­las­sungs­beschwerde we­gen An­fech­tung­sans­prüchen bei P&R schafft nun wohl en­dgültig Klar­heit. Dieses Mal wurde die Münch­ner OLG-​Entscheidung be­stätigt, die den Son­der­fall P&R‑Leasing be­t­rifft. Wenn über­haupt, dann hätte der BGH hier anders […]

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