Hilfe für Fondsanleger kann auch schaden — Was Fondsanleger tun können, um sich vor unseriöser Beratung zu schützen

Der Ak­tions­bund Akt­iver An­leger­s­chutz nimmt häufig Kon­takt zu Fond­san­legern auf, um In­teressen zu bündeln und aus­reichend Voll­machten zur Ein­beru­fung von Gesell­schafterver­sammlungen zu sam­meln. Die Latte dafür hängt ziem­lich hoch, meist bei 20 % des Fond­skapit­als. Auf den Gesell­schafterver­sammlungen sol­len dann je nach Fonds en­tweder Beiräte in­stal­liert, Son­der­prü­fun­gen ver­an­lasst oder sogar die Geschäfts­führung aus­get­auscht wer­den. Sol­che Maß­nah­men, die den ein­zelnen Fond­san­leger kein (zusätz­liches) Geld kos­ten, aber häufig am be­sten seine In­teressen schützen, sind nur auf Ebene der Fondsgesell­schaft mög­lich. Ein Fond­san­leger al­lein kann in­sofern nichts er­reichen. Hier kommt es er­heb­lich da­rauf an, dass sich eine große Zahl von An­legern zusammenschließt.

Es ist nicht ganz ein­fach, so viele An­leger zum Han­deln zu mo­tivieren, selbst wenn der Leidens­druck schon groß ist und die Fondsgeschäfts­führung mit den An­legern Schlit­ten fährt. Ein Grund dafür, dass An­leger auf sol­che Runds­chreiben nicht re­agieren, be­steht sicher­lich darin, dass sie, sobald ihr Fonds in ir­gendeiner Form notleidend wird, mit Be­r­a­tung­sange­boten über­schüt­tet wer­den. Wer soll da die Spreu vom Weizen trennen? Hier sind ein paar An­halt­spunkte, an denen man sich ori­entieren kann:

Er­stens: Es schadet nie, In­form­a­tionen zu er­hal­ten. Eine E‑Mail ist schnell gelöscht, aber es ist nie verkehrt, besser Bes­cheid zu wis­sen. Neh­men Sie also ruhig alle An­ge­bote an, bei denen Sie kos­ten­los In­form­a­tionen erhalten.

Zweitens: Prüfen Sie, von wem die In­form­a­tionen kom­men. Meist reicht es aus, die Na­men der Ab­sender in die Such­maschine ein­zugeben. Un­ser­iöse Ab­sender sind häufig über Jahre mit einer ähn­lichen Masche un­ter­wegs, so dass man ents­prechende Berichter­stat­tung im In­ter­net ohne großen Aufwand fin­det. Er­strecken Sie die Suche ruhig auf die weit­eren Ver­trag­s­part­ner, die Ihnen ggf. zusätz­lich noch vorges­tellt wer­den (Di­enstleister, Recht­san­wälte usw.).

Drit­tens: Checken Sie das Preis-​Leistungs-​Verhältnis. Auch 150 Euro sind raus­ge­wor­fenes Geld, wenn Sie dafür keine an­gemessene Leis­tung bekom­men. Nur um In­form­a­tionen zu er­hal­ten, müssen Sie kein Geld aus­geben, wenn es je­man­dem ledig­lich darum geht, An­leger­stim­men zu sammeln.

Vier­tens: Wenn Ihnen an­walt­liche Leis­tun­gen an­ge­boten wer­den (gerade auch mit Hin­weis auf bereits er­strittene Ur­teile) und Sie ziehen eine an­walt­liche Ver­tre­tung in Er­wä­gung, dann em­pfehlen wir Ihnen, vor Man­dat­ser­teilung ein paar Fra­gen zu stel­len: Kon­nte auf­grund das er­strittene Ur­teil auch voll­streckt wer­den? Das heißt: Hat der An­leger, für den die Klage ge­wonnen wurde, auch Geld er­hal­ten? Das schön­ste Ur­teil nützt Ihnen nichts, wenn der Gegner nicht mehr bezah­len kann oder nicht auffind­bar ist. Es passiert auch häufig, dass mit Ur­teilen ge­worben wird, die auf Ihren konkre­ten Fall gar nicht passen. Fra­gen Sie auch hier vor Man­dat­ser­teilung konkret nach, in­wiefern ein bereits er­strittenes Ur­teil auf Ihren Fall über­trag­bar ist. Wenn auf diese Frage keine ganz konkrete und für Sie plaus­ible An­t­wort kommt, sind Sie an der falschen Stelle. Und fra­gen Sie auch nach Ver­jährung­saspek­ten. Der XI. Zivilsenat des BGH hat An­fang 2021 eine Entscheidung get­ro­f­fen, die ins­beson­dere auf die Ver­jährung von Prospek­thaf­tung­sans­prüchen bei al­len Fonds, die zwis­chen Mitte 2005 und Ende Mai 2012 aufgelegt wur­den, ganz er­heb­liche Aus­wirkun­gen hat. Lassen Sie sich vor Man­dat­ser­teilung genau darüber aufklären, ob hier ggf. Ge­fahren für Sie liegen.

Fün­ftens: Bleiben Sie krit­isch. Sind die Ar­gu­mente, die Sie lesen, plaus­i­bel? Hat sich der Ver­fasser erken­nbar mit Ihrem konkre­ten Fonds be­fasst oder sind die In­halte be­liebig auf di­verse Fonds über­trag­bar? Wird deut­lich, wie der Ver­fasser vorge­hen will und was genau er von Ihnen möchte? Lassen Sie sich nur auf et­was ein, das Sie ver­stehen. Nutzen Sie die Mög­lich­keiten, ents­prechend nachzu­fra­gen. Wenn Ihnen diese Mög­lich­keit nicht an­ge­boten wird, dann ist das auch kein gutes Zeichen.

Un­sere Mit­glieder leiten uns eine Vielzahl von Hil­f­sange­boten weiter, die sie in der Post haben, damit wir uns dazu äußern. Manch­mal sind diese An­ge­bote solide, häufi­ger dienen sie aber mehr den wirtschaft­lichen In­teressen der Ab­sender. Wir helfen un­seren Mit­gliedern auch dabei, hier zwis­chen Weg­wer­fen und Mit­machen zu entscheiden.

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    Quelle: Ak­tions­bund

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