Fehlerhafte Abstimmungsunterlagen bei ThomasLloyd

Nachdem der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. die Abstimmung zu überhöhten Provisionen beanstandet hatte, erklärte ThomasLloyd gegenüber nachfragenden Anlegern, die Abstimmungsunterlagen seien tatsächlich fehlerhaft.

Wir haben ver­gan­gene Woche darüber berichtet, dass An­leger des ThomasLloyd Fonds Zweite Cleantech In­frastruk­turgesell­schaft mbH & Co. KG ents­prechend den ak­tuel­len Ab­stim­mung­sun­ter­la­gen nicht nur die Geschäfts­führung und die Treuhän­derin entlasten, son­dern auch deut­lich über Ver­trag gezahlte Pro­vi­sionen nachträg­lich genehmi­gen sol­len (TOP 4 der Beschlussfas­sung). Auch In​vest​mentcheck​.de nimmt krit­isch zum Umgang von ThomasLloyd mit ihren An­legern Stel­lung. Jetzt hat ein An­leger bei der Fondsgeschäfts­führung nachge­fragt, wieso er nachträg­lich über­höhte Pro­vi­sionen für das Jahr 2020 genehmi­gen soll, ob­wohl der Fonds in diesem Jahr gar nicht mehr in der Plat­zier­ung war. Nach Aus­kunft von ThomasLloyd sind die Ab­stim­mung­sun­ter­la­gen tat­säch­lich fehler­haft: “Bitte Top 4 ig­nor­i­eren, der wurde hier fälsch­lich­er­weise auf­gen­om­men und be­t­rifft das Geschäft­s­jahr 2020 nicht mehr”. An­gesichts eines sol­chen Fehlers sollte man an­neh­men, dass TL alle be­t­ro­f­fenen An­leger darüber in­formiert, dass hier et­was falsch gelaufen ist. Bisher ist das al­lerd­ings nicht der Fall. Der Vor­fall zeigt deut­lich auf, wie wichtig es ist, dass An­leger krit­isch bleiben und nicht alles schlucken, was ihnen die Geschäfts­führung vorsetzt.

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Quelle: Ak­tions­bund

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