Direktinvestments bei der Deutsche Lichtmiete

Bei der Deutsche Licht­mi­ete er­mit­telt die Staat­san­waltschaft, bei ver­schiedenen ihrer Gesell­schaften wurde das vorläufige In­solv­en­zver­fahren er­öffnet. Die An­leger er­hal­ten jetzt An­ge­bote, sich kos­ten­pf­lichtig bei der An­mel­dung von For­der­ungen ver­tre­ten zu lassen. Außer­dem sol­len sie schon mal ein Prozent ihrer An­lage­summe an die THD Treuhand­de­pot GmbH zah­len, damit diese für sie tätig wird. Die An­leger haben bereits bei Er­werb der Direk­t­in­vest­ments mit der THD einen Ver­trag abgeschlossen, der aber erst wirk­sam wird, wenn die Deutsche Lichtmiete-​Gesellschaften, die An­s­pruchs­gegner aus der Ver­mi­e­tung oder dem Rück­kauf der LED-​Leuchtmittel sind, ins In­solv­en­zver­fahren eintreten.
Quelle: Ak­tions­bund

Copyright © Schirp & Partner Solicitors | Legal Notice | Privacy Statement
Zum Seitenanfang