AAA gegen XI. BGH-​Senat – Brief an die Präsidentin des BGH

Vor et­was mehr als einem Jahr hat der XI. Zivilsenat des BGH mit einer über­ras­chenden Entscheidung die Recht­s­prechung der let­zten Jahrzehnte zur Prospek­thaf­tung bei geschlossenen Fonds auf den Kopf ges­tellt und damit dem An­leger­s­chutz einen bru­talen Sch­lag ver­setzt. Seit­dem hat er mit weit­eren Entscheidun­gun­gen mehrmals nachgetre­ten. Zun­ehmend mehr Land- und Ober­landes­gerichte fol­gen der Auffas­sung des XI. Zivilsen­ats, zu­mal dies für die Richter den Charme hat, sich mit Prospekt­fehlern gar nicht erst be­fassen zu müssen. Dabei sind wir nach in­tens­iven Recher­chen und in Ab­stim­mung mit Recht­san­wäl­ten im gan­zen Bundes­ge­biet zum einen der Auffas­sung, dass der XI. Zivilsenat des BGH ab­weichend von seiner ei­genen Auffas­sung keines­falls den Wil­len des Ge­set­zge­bers um­setzt, son­dern sogar ganz aus­drück­lich diesem zuwider han­delt. Zum an­deren wider­spricht die Auffas­sung des XI. BGH-​Senats den bish­eri­gen Entscheidun­gen des II. und des III. Zivilsen­ats des BGH, die sich seit­dem al­lerd­ings nicht dazu geäußert haben. 

Man hätte vom XI. Senat we­gen der grundsätz­lichen Bedeu­tung der Rechts­frage für die Fort­b­ildung des Rechts an­gesichts des be­ab­sichtigten Bruchs mit einer dreißigjährigen ständi­gen ge­fest­igten Recht­s­prechung zur Prospek­thaf­tung auch eine Vor­lage an den Großen Senat des BGH er­warten können. Aus den Ver­fahren war dem XI. Senat erken­nbar, dass seine Entscheidung jene schützen würde, die im Grauen Kapit­al­markt ihr Geschäft mit falschen, un­voll­ständi­gen, ir­re­führenden oder jeden­falls un­ver­tret­baren Prospek­tver­sprechun­gen zu Lasten un­er­fahrener An­leger gemacht hat­ten und ge­gen die Hun­derte Geschädigte prozes­suale An­s­prüche im Ver­trauen auf die ge­fest­igte Recht­s­prechung er­hoben hatten.

In einem weit­eren Ver­such, die An­leger­rechte zu schützen, haben wir die Präsid­entin des Bundes­gericht­shof, Frau Bet­tina Limperg, unter Vor­lage des ges­amten von uns ges­am­melten Ma­ter­i­als darum ge­b­eten, an der Klärung der bis­lang wider­sprüch­lichen Rechtslage mitzuwirken. Un­seren Brief finden Sie hier.

Sofern Sie an der in diesem Brief als An­lage genan­nten voll­ständi­gen Aus­arbei­tung einsch­ließ­lich der Quel­len­nach­weise in­teressiert sind, sprechen Sie bitte direkt un­sere Vor­stands­vorsitzende Ker­stin Kon­dert da­rauf an.
Quelle: Ak­tions­bund

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