Zweite Gläubigerversammlung bei der Ekotechnika am 6. Mai 2015 in Walldorf

von Rechts­an­wäl­tin Dr. Su­sanne Schmidt-​Morsbach | Am 6. Mai 2015 soll die 2. Gläu­bi­ger­ver­samm­lung für die An­lei­he­gläu­bi­ger der Eko­tech­nika stattfinden.

Auf der Gläu­bi­ger­ver­samm­lung soll über ein Re­struk­tu­rie­rungs­kon­zept ab­ge­stimmt wer­den, ohne dass hin­rei­chende In­for­ma­tio­nen vor­lie­gen, die für eine fun­dierte Ent­schei­dung er­for­der­lich sind. Das Re­struk­tu­rie­rung­kon­zept sieht ein Debt-​to-​Equity-​Swap vor: An­lei­he­gläu­bi­ger sol­len auf ei­nen Groß­teil ih­res Ka­pi­tals und die dem­nächst fäl­lig wer­den­den Zin­sen ver­zich­ten. Im Ge­gen­zug er­hal­ten sie An­teile an der AG, in die die der­zei­tige GmbH um­ge­wan­delt wer­den soll.

So­fern die An­lei­he­gläu­bi­ger dem Kon­zept nicht zu­stim­men, wird mit ei­ner In­sol­venz gedroht.

In den nächs­ten Ta­gen soll das für die Ent­schei­dung drin­gend er­for­der­li­che Sa­nie­rungs­gut­ach­ten nach IDW S6 fer­tig­ge­stellt wer­den. Erst dann wird man ent­schei­den kön­nen, ob dem Kon­zept zu­ge­stimmt wer­den kann oder aber hier ver­sucht wird, auf dem Rü­cken der An­le­ger eine aus­sichts­lose Sa­nie­rung durchzuführen.

Wir emp­feh­len al­len An­lei­he­gläu­bi­gern, selbst zu der Ver­samm­lung zu er­schei­nen oder ei­nen Ver­tre­ter zu ent­sen­den. Gern kön­nen Sie auch uns mit Ih­rer Ver­tre­tung be­auf­tra­gen. Dazu neh­men Sie bitte zu uns In­ter­ner Link Kon­takt auf, da­mit wir Ih­nen ein ent­spre­chen­des Voll­machts­for­mu­lar zu­sen­den können.

Wei­tere In­for­ma­tion fin­den Sie auch auf der Seite www​.ach​tung​-an​leihe​.de.

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