Zweite Gläubigerversammlung bei der Ekotechnika am 6. Mai 2015 in Walldorf
von Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach | Am 6. Mai 2015 soll die 2. Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger der Ekotechnika stattfinden.
Auf der Gläubigerversammlung soll über ein Restrukturierungskonzept abgestimmt werden, ohne dass hinreichende Informationen vorliegen, die für eine fundierte Entscheidung erforderlich sind. Das Restrukturierungkonzept sieht ein Debt-to-Equity-Swap vor: Anleihegläubiger sollen auf einen Großteil ihres Kapitals und die demnächst fällig werdenden Zinsen verzichten. Im Gegenzug erhalten sie Anteile an der AG, in die die derzeitige GmbH umgewandelt werden soll.
Sofern die Anleihegläubiger dem Konzept nicht zustimmen, wird mit einer Insolvenz gedroht.
In den nächsten Tagen soll das für die Entscheidung dringend erforderliche Sanierungsgutachten nach IDW S6 fertiggestellt werden. Erst dann wird man entscheiden können, ob dem Konzept zugestimmt werden kann oder aber hier versucht wird, auf dem Rücken der Anleger eine aussichtslose Sanierung durchzuführen.
Wir empfehlen allen Anleihegläubigern, selbst zu der Versammlung zu erscheinen oder einen Vertreter zu entsenden. Gern können Sie auch uns mit Ihrer Vertretung beauftragen. Dazu nehmen Sie bitte zu uns Interner Link Kontakt auf, damit wir Ihnen ein entsprechendes Vollmachtsformular zusenden können.
Weitere Information finden Sie auch auf der Seite www.achtung-anleihe.de.