X1 Global Index Zertifikate – drohende Verjährung Ende 2013 – Handeln Sie jetzt!
von Rechtsanwältin Anne Wenzelewski | Die Barclays Bank emittierte im Jahr 2006 sogenannte X1 Global Index Zertifikate auf Grundlage eines von ihr erstellten Konditionenblattes. Die Bewertung des Referenzindexstandes zum 29. April 2010 erfolgte mit „NULL“. Der Erwerb von X1 Global Index Zertifikaten stellt einen Totalverlust für die Anleger dar.
Es ist davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil der Schadensersatzansprüche zum 31. Dezember 2013 verjährt. Es besteht für die Anleger noch bis zum 31. Dezember 2013 die Möglichkeit, ihren Schadensersatzanspruch kostengünstig zum
Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. anzumelden. Die Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren ist kostengünstiger als die Stellung eines Güteantrages. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer Klage besteht darin, dass das Prozesskostenrisiko auf die eigenen Anwaltskosten und eine 0,5-fache Gerichtsgebühr beschränkt ist. Die Anmeldung der Schadensersatzansprüche hemmt die Verjährung.
Das Oberlandesgericht entscheidet durch Beschluss darüber, ob die Barclays Bank den Erwerbern der Zertifikate für den entstandenen Schaden haftet. Sollte das Gericht im Sinne der Anleger entscheiden, müsste in einem anschließenden Gerichtsverfahren nur noch über die Höhe des Schadens des einzelnen Erwerbers und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzungen der Barclays Bank für den Erwerb der Zertifikate entschieden werden.
Das erkennende Gericht wäre an die Feststellungen im Musterfeststellungsbescheid gebunden, so dass die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens mit sehr gut zu beurteilen wären.
Gerne beraten wir Sie über das weitere Vorgehen und die entstehenden Kosten. Bitte nehmen Sie dazu unverzüglich Kontakt mit uns auf.