Das Team Wirecard:

Dr. Wolfgang Schirp
Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Gründungspartner unserer Kanzlei widmet sich Dr. Wolfgang Schirp seit 1994 der Vertretung geschädigter Anleger und kann auf mehr als zwanzig Jahre Erfahrung bei der Prozessführung und Konfliktlösung zurückgreifen.
Dr. Schirp versteht sich in erster Linie als Anwalt im Dienste des Anlegerschutzes und engagiert sich neben der gerichtlichen Vertretung seiner Mandanten in Schadensersatzprozessen v.a. bei außergerichtlich ablaufenden Prozessen wie Gesellschafter- und Gläubigerversammlungen. Seit 2012 wird Dr. Schirp regelmäßig als Experte zu den Anhörungen des Bundeskriminalamts im Rahmen des Forschungsprojekts „Anlegerschutz durch Strafrecht“ eingeladen.
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Rechtsanwältin, Partnerin der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Seit 2003 ist Dr. Susanne Schmidt-Morsbach in unserer Kanzlei tätig und wurde 2014 Partnerin der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB. Ihr fachlicher Schwerpunkt liegt in den Bereichen des Kapitalanlage-, Gesellschafts- und Insolvenzrechts. Ergänzend zu ihrer Qualifikation als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht trägt Dr. Schmidt-Morsbach den Titel Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Innerhalb der letzten Jahre war sie an der erfolgreichen Sanierung vieler geschlossener Fonds beteiligt und konnte damit erheblichen Schaden von den Anlegern abwenden. Sie übt eine Vielzahl von Beiratsmandaten aus und konnte in hunderten Gerichtsverfahren Erfahrungen als Prozessanwältin sammeln. Sie wurde vielfach als gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger gewählt.
So erreichen Sie uns
Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB
Kantstraße 149
10623 Berlin
Tel.: +49 (0)30 – 327 617 90
Fax: +49 (0)30 – 327 617 17
E-Mail: mail@schirp.com
Beratungshinweis
Beachten Sie bitte, dass wir an dieser Stelle nicht beratend antworten können. Sollten Sie dies dennoch wünschen, haben Sie die Möglichkeit, uns eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Sprechen Sie uns dazu einfach an. Vielen Dank.
