Informationen zum Vorgehen gegen Ernst & Young

Ziel der Klage ge­gen die Ernst & Young GmbH Wirt­schafts­prü­fungsfge­sell­schaft ist, dass EY die Wirecard-​Investoren (Ak­tien, De­ri­vate, An­lei­hen) für ihre Ver­luste ent­schä­di­gen soll. Denn EY war in den ver­gan­ge­nen Jah­ren stets Jah­res­ab­schluss­prü­fer der Wire­card AG und hat die Jah­res­ab­schlüsse bis ein­schließ­lich 2018 ohne Be­an­stan­dun­gen tes­tiert. Schirp & Part­ner ha­ben be­reits hun­derte Kla­gen ge­gen EY ein­ge­reicht; wei­tere Kla­gen sind in Vorbereitung.

Wenn Sie Ihre Scha­dens­er­satz­an­sprü­che kos­ten­frei prü­fen las­sen und an ei­ner Klage in­ter­es­siert sind, fül­len Sie bitte die­ses Da­ten­blatt aus. Wei­tere In­for­ma­tio­nen sen­den wir Ih­nen um­ge­hend zu. Selbst­ver­ständ­lich in­for­mie­ren wir Sie hin­sicht­lich der an­fal­len­den Kos­ten für die Be­tei­li­gung an der Klage. Soll­ten Sie be­reits jetzt ent­schlos­sen sein, dass wir für Sie Klage ge­gen EY ein­rei­chen sol­len, sen­den Sie uns die aus­ge­füll­ten Man­dats­un­ter­la­gen, so­wie Ko­pien der Ankaufs- und ggf. Ver­kaufs­rech­nun­gen für die Aktien/​Anleihen/​Derivate zu.

ANMELDUNG ZUM MUSTERVERFAHREN NACH KAPMUG

Das Land­ge­richt Mün­chen hat in Sa­chen Wire­card ein KapMuG-​Verfahren (Kapitalanleger-​Musterverfahren) ein­ge­lei­tet. Bei die­ser Art von Ver­fah­ren sol­len alle Kla­gen ge­gen EY auf Scha­dens­er­satz im Zu­sam­men­hang mit der Wirecard-​Insolvenz ge­bün­delt wer­den. Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

Bitte be­ach­ten Sie hierzu auch die Hin­weise in un­se­rer Da­ten­schutz­er­klä­rung.

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der WIRECARD AG

Am 25. Juni 2020 hat die WIRE­CARD AG beim zu­stän­di­gen Amts­ge­richt Mün­chen ei­nen An­trag auf Er­öff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens we­gen dro­hen­der Zah­lungs­un­fä­hig­keit und Über­schul­dung ge­stellt. Wir sind der Mei­nung, dass es sich lohnt seine For­de­rung im In­sol­venz­ver­fah­ren der WIRE­CARD AG an­zu­mel­den. Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

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