Anmeldung zum Musterverfahren nach KapMuG
Das Landgericht München hat in Sachen Wirecard ein KapMuG-Verfahren (Kapitalanleger-Musterverfahren) eingeleitet.
Bei dieser Art von Verfahren sollen alle Klagen gegen EY auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Wirecard-Insolvenz gebündelt werden. Zuständig ist das Bayerische Oberste Landesgericht. Dieses soll u.a. nunmehr prüfen, ob EY bei der Prüfung der Bilanzen von Wirecard Pflichtverletzungen begangen hat, die Ansprüche von Anlegern und institutionellen Investoren auf Schadensersatz begründen können. Sollten Sie ohne eigene Klageerhebung Ihre Ansprüche verjährungshemmend zum Musterverfahren nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anmelden wollen, finden Sie hier die benötigten Unterlagen und eine beispielhafte Kostenberechnung.
Was ist ein Kapitalanlegermusterverfahren?
Das Kapitalanlegermusterverfahren nach dem sogenannten Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen, etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten, ermöglicht.
Dabei sollen die Klagen geschädigter Anleger gebündelt und Rechtsstreitigkeiten in einem einzigen Prozess geklärt werden. So setzen, solange das Musterverfahren läuft, andere Klagen mit dem gleichen Anspruch aus.
In großen Verfahren, wie zum Beispiel gegen die Deutsche Telekom, kann ein Musterverfahren also die Gerichte entlasten.
KapMuG und Wirecard
Mitte März 2022 leitete das Landgericht München das Musterverfahren in Sachen Wirecard ein. Dabei richtet sich der Vorlagebeschluss, der das KapMuG-Verfahren einleitet, nicht nur auf Feststellungsziele gegenüber EY sondern auch gegen die WIRECARD AG und deren Verantwortliche, u.a. auch gegenüber Markus Braun. Konkret wird der WIRECARD AG ein Verstoß gegen die Publizitätspflichten vorgeworfen, bei denen sich EY der Beihilfe schuldig gemacht haben soll. Über folgende Sachverhalte soll das Musterverfahren entscheiden:
- Unrichtigkeit der Geschäftsberichte der WIRECARD AG
- Der WIRECARD AG war spätestens 2015 bewusst, dass die Treuhandkonten nicht die veröffentlichten Bankguthaben aufwiesen
- Markus Braun hat als Vorstandsmitglied die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergegeben oder verschleiert
- Durch die Veröffentlichung falscher Geschäftsberichte haben sowohl die WIRECARD AG als auch Markus Braun sittenwidrig gehandelt
- Schadensersatzpflicht von EY, insb. Klärung des Vorsatzes im Hinblick auf die Beihilfe zum Verstoß gegen die Publizitätspflichten der WIRECARD AG
- Der Kursdifferenzschaden ist ohne konkreten Kausalitätsnachweis ersatzfähig
Die Frage, ob EY einen eigenen Pflichtverstoß aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begangen hat, ist leider bislang nicht Gegenstand des Musterverfahrens. Wir werden uns um die Erweiterung des KapMuG diesbezüglich bemühen.
Musterverfahren oder Klageerhebung?
Selber eine Klage zu erheben ist auch trotz des Musterverfahren für jeden Geschädigten notwendig, da das Gericht explizit nicht prüft, ob ein Anleger einen Anspruch hat, sondern wie dargestellt, lediglich bestimmte allgemeine Aspekte, die jedes Verfahren betreffen, prüft und feststellt. Alle, die ohne eigene Klageerhebung die Ansprüche zum Musterverfahren anmelden, können so den Lauf der Verjährung hemmen. Doch die Erhebung einer individuellen Klage ist dennoch nach Abschluss des Musterverfahrens erforderlich.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Mandanten haben wir zudem in einem FAQ gesammelt.
Die Kanzlei Schirp & Partner und das KapMuG
Die Kanzlei Schirp und Partner hat jahrelange Erfahrung mit Kapitalanlegermusterverfahren. Zudem haben wir viel Erfahrung mit Großverfahren. In Sachen Wirecard vertreten wir bereits über 1.000 Kläger vor den Münchner Gerichten und vertreten damit seit Monaten die größte Klägergruppe.
WAS SOLLTEN ANLEGER JETZT TUN?
Jeder Anleger der derzeit von der Klageerhebung absieht und damit bis nach Abschluss des Musterverfahrens warten möchte, sollte zumindest seine Ansprüche verjährungshemmend im Musterverfahren anmelden. Die Kosten dazu betragen von Gesetzes wegen eine sogenannte 0,8 Anwaltsgebühr und eine 0,5 Gerichtsgebühr. HIER finden Sie eine beispielhafte Berechnung und welche Unterlagen wir dazu von Ihnen benötigen.
So erreichen Sie uns
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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Beratungshinweis
Beachten Sie bitte, dass wir an dieser Stelle nicht beratend antworten können. Sollten Sie dies dennoch wünschen, haben Sie die Möglichkeit, uns eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Laden Sie dazu einfach dieses Formular herunter und senden Sie es uns unterschrieben zurück.