Wirecard: Verhandlungstermin im Musterverfahren beim BayObLG
Am 14. November 2025 fand die zweite mündliche Verhandlung im Musterverfahren statt. Wir haben dort den Musterkläger und die Beigeladenen vertreten.
Der Termin war von vielen Formalitäten geprägt. Allerdings freuen wir uns sagen zu können, dass wir unter dem Strich ein gutes Stück vorangekommen sind.
Zur Erinnerung, in welcher Lage sich das Verfahren befindet: Das BayObLG hat mit seinem Teil-Musterentscheid vom 28.02.2025 die Weichen dahingehend gestellt, dass EY aus dem zeitraubenden KapMuG-Verfahren entlassen wird. Das fanden wir immer schon gut und wollen diesen Weg aktiv beschreiten. Wir denken, dass wir mit einer Wieder-Aufnahme ausgewählter Klageverfahren beim Landgericht München gegen EY viel schneller den nötigen Druck aufbauen können, damit ein Settlement zustande kommt. Wir wollen dieses Verfahren im Jahre 2026 insgesamt zu einem für alle Kläger, Beigeladenen und Anmelder befriedigenden Ende führen.
Der Verhandlungstermin am vergangenen Freitag ist in diesem Sinne durchweg konstruktiv verlaufen. Zwar wird das BayObLG die Anträge gegen EY vorerst nicht behandeln, solange keine Klärung von Seiten des BGH vorliegt. Die Anträge gegen alle anderen Musterbeklagten werden aber vorangetrieben. Und das kann durchaus nützlich sein. Denn bei den Feststellungen, die zu treffen sind, gibt es massive „Schnittmengen“. Auch wenn es also formell vorerst nicht gegen EY weitergeht – aufgrund der Blockaden, die andere Kanzleien zu verantworten haben – kommen wir in der Sache doch voran.
Ein Thema am Rande: Es gab einen Abwahlantrag der Kanzlei Tilp gegen den von uns vertretenen Musterkläger. Dieser wurde in der mündlichen Verhandlung nicht weiter behandelt.
Was bleibt als Fazit? Das Musterverfahren bleibt ein schwieriges und sperriges Verfahren. Wir erkennen ausdrücklich an, dass der zuständige Senat des BayObLG sein Bestes gibt, um unter den gegebenen Umständen voranzukommen. Dies fördern wir, soweit dies möglich ist. Das Vorantreiben der Klärung gegen die anderen Verfahrensbeteiligten wird auch im Verhältnis zu EY nützliche Befunde liefern. Unabhängig davon arbeiten wir an weiteren Handlungsansätzen gegen EY.
Zum Thema wirecard haben wir auch unser webinar vom 24. Nov. 2025 online gestellt.