Schließen Sie sich der Sammelklage an und erhalten Sie Ersatz für Ihre entstandenen Verluste. Schnelligkeit ist das Gebot der Stunde. So erhalten Sie Ihren Ersatz von EY, bevor sie durch eine internationale Umstrukturierung zur leeren Hülle werden.
News: Erste Urteile im Fall Wirecard – KapMuG-Verfahren gegen EY unzulässig
Warum ist das im vorliegenden Fall so wichtig? Unserer Meinung nach ist eine Klage jetzt die einzige Möglichkeit Schadensersatz zurückzuerlangen. Anleger sollten daher jetzt aktiv werden.
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Als Investor haben Sie zunächst keine Ansprüche im Insolvenzverfahren Ihrer eigenen AG. Durch den Vorwurf der Bilanzmanipulation sind Sie aber nicht nur Investor, sondern auch Geschädigter. Sobald dieser Vorwurf also von den Gerichten bestätigt wird, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Damit werden Sie zum Gläubiger im Insolvenzverfahren und können mit einer Auszahlung rechnen. Entscheidend ist dabei die richtige juristische Begründung. Dafür können Sie sich natürlich auf uns verlassen.
Seit 1994 konnten bereits tausende Mandanten von unserer zielgerichteten Arbeit profitieren. Um das Recht unserer Mandanten durchzusetzen, gehen wir immer wieder neue Wege – auch bei großen Gegnern. Dabei werden unsere Rechtsansichten regelmäßig von dem Bundesgerichtshof bestätigt.
Deshalb konnten wir bereits für Geschädigte der Deutschen Bank, der Commerzbank und der staatlichen Landesbank Berlin in lukrativen Vergleichen und richterlichen Beschlüssen profitable Ergebnisse erzielen. Dabei war auch unser weitreichendes Netzwerk an unserem Standort in Berlin und in ganz Deutschland von Vorteil. Auch im verworrenen Fall rund um die Wirecard AG bringt unsere Erfahrung entscheidende Vorteile für unsere Mandanten:
Der Insolvenzverwalter im aktuellen Verfahren, Dr. Michael Jaffé, ist uns aus früheren Verfahrensgruppen (P&R Container) sehr gut bekannt. Das ist ein außergewöhnlicher Bonus und ein weiterer Booster für Ihre Erfolgschancen im Fall Wirecard.