Wirecard: Schirp & Partner kooperiert mit Investor Rights

Im Fall Wire­card ar­bei­tet die Kanz­lei Schirp & Part­ner mit In­ves­tor Rights zu­sam­men. In­ves­tor Rights bün­delt die An­sprü­che vie­ler An­le­ger und setzt dann ihr Recht ef­fek­tiv und schnell durch.

Je nach Fall­kon­stel­la­tion bie­tet In­ves­tor Rights ri­si­ko­lose Mo­delle so­wie kos­ten­güns­tige Be­tei­li­gungs­mo­delle an. Beim ri­si­ko­lo­sen Mo­dell über­nimmt In­ves­tor Rights alle Ge­richts­kos­ten so­wie die ei­ge­nen und geg­ne­ri­schen An­walts­kos­ten – der Man­dant trägt so­mit kei­ner­lei Kostenrisiko.

Möch­ten Sie jetzt kla­gen, dann in­for­mie­ren Sie sich bei ei­nem un­se­rer An­wälte über Ihre Mög­lich­kei­ten. Wei­tere In­for­ma­tio­nen zum Thema Wire­card und EY fin­den Sie hier.

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