WIRECARD: Prüfbericht von KPMG liegt vor – Investoren sind enttäuscht

Alle WIRECARD-​Investoren ha­ben mit Span­nung auf den am 28. April 2020 er­schie­ne­nen KPMG-​Bericht zu WIRE­CARD ge­war­tet… Wir woll­ten wis­sen, ob die Vor­würfe, u.a. aus un­se­rem an WIRE­CARD ge­rich­te­ten Ex­pec­ta­tion Let­ter (hier die eng­li­sche Ver­sion) wi­der­legt wer­den. Der Be­richt ist er­schie­nen – wir sind ent­täuscht. Schon bei ers­ter Durch­sicht des KPMG-​Berichts sind fol­gende Punkte zu den in der Öf­fent­lich­keit kri­ti­sier­ten Haupt­the­men Drittpartner-​Geschäft (1., ge­meint war Al Alam in Du­bai), Di­gi­tal Lending/​Merchant Cash Ad­vance (2.), WIRE­CARD Sin­ga­pur (3.) und der Kauf von Ge­sell­schaf­ten in In­dien (4.), zu de­ren Prü­fung KPMG be­auf­tragt wurde, bemerkenswert.

Hier die von KPMG berichteten Ergebnisse zu den vier Hauptthemen:

1. Drittpartner-​Geschäft, Al Alam, Dubai

  • Un­ter­la­gen wur­den von WIRE­CARD ent­we­der über­haupt nicht, zu spät oder nur in der Form von Scans oder Ko­pien ge­lie­fert, de­ren Über­ein­stim­mung mit dem Ori­gi­nal nicht ge­prüft wer­den konnte. Zi­tat: „In­so­weit war es KPMG nicht hin­rei­chend mög­lich, die Exis­tenz der Trans­ak­ti­ons­vo­lu­mina im Un­ter­su­chungs­zeit­raum 2016 bis 2018 fo­ren­sisch nachzuvollziehen“.
  • KPMG be­rich­tet, es hät­ten re­le­vante In­for­ma­tio­nen ge­fehlt, Ver­träge seien nicht un­ter­schrie­ben ge­we­sen, Kon­to­aus­züge nicht be­reit­ge­stellt wor­den – und zu man­chen Aspek­ten habe WIRE­CARD an­ge­for­derte Da­ten erst in der letz­ten Wo­che geliefert.
  • KPMG be­rich­tet: Er­zielte Um­sätze seien von WIRE­CARD nicht aus­rei­chend be­legt wor­den, an­ge­for­derte Ver­trags­un­ter­la­gen seien teil­weise um Mo­nate ver­zö­gert ein­ge­reicht wor­den, ei­nige Dritt­part­ner hät­ten über­haupt keine Da­ten be­reit­ge­stellt und die Zu­sam­men­ar­beit ver­wei­gert. Die in­ter­nen Kon­trol­len von WIRE­CARD seien mangelhaft.
  • Fer­ner schreibt KPMG: Es gebe keine Pro­to­kolle von Mee­tings zur Ab­stim­mung der Trans­ak­ti­ons­vo­lu­men mit dem Dritt­part­ner. Be­stimmte Kun­den­be­zie­hun­gen hat KPMG erst gar nicht ve­ri­fi­zie­ren können.
  • Aus die­sen Grün­den hat KPMG keine Aus­sage dar­über tref­fen kön­nen, dass die Um­satz­er­löse exis­tie­ren und der Höhe nach kor­rekt sind. Auch die ge­gen­tei­lige Aus­sage, dass die Um­satz­er­löse nicht exis­tent und in der Höhe nicht kor­rekt sind, war nicht mög­lich. In­so­weit liegt ein „Un­ter­su­chungs­hemm­nis“ vor, so KPMG.

2. Digital Lending/​Merchant Cash Advance

Das in Investoren-​Präsentationen (Q3/2019) von WIRE­CARD an­ge­ge­bene Mer­chant Cash Advance-​Geschäftsvolumen (z.B. für Q1 2019: 400 Mil­lio­nen Euro) sei kein aus den WIRECARD-​Einzelgesellschaften aus­ge­wie­se­ner Ak­tiv­pos­ten (ins­be­son­dere in Bra­si­lien und in der Tür­kei), son­dern es „spie­gele eine stra­te­gi­sche Rich­tungs­wei­sung wi­der“. Die Vor­fi­nan­zie­run­gen seien in den von den WIRECARD-​Gesellschaften an die Händler-​Kunden wei­ter­ge­lei­te­ten Zah­lun­gen ent­hal­ten, nach­dem die WIRECARD-​Gesellschaft die Li­qui­di­tät selbst von den je­wei­li­gen Acquiring-​Partnern er­hal­ten hät­ten. Die In­ves­to­ren kön­nen sich hierzu selbst Ge­dan­ken ma­chen, wel­che Aus­sa­ge­kraft ein nicht ab­grenz­ba­rer Vor­aus­zah­lungs­pos­ten an die Händler-​Kunden hat, da er in ei­nem Geld­tran­sit­pos­ten – ne­ben nor­mal fäl­li­gen Zah­lun­gen – an diese ent­hal­ten sein soll und für den ja auch von WIRE­CARD Zin­sen be­rech­net werden.

3. WIRECARD Singapur

  • KPMG be­zieht sich im We­sent­li­chen auf die „ex­ten­ded au­dit pro­ce­du­res durch EY“ für das Jahr 2018 und be­stä­tigt, dass de­ren Er­geb­nisse nach­voll­zo­gen wer­den können.
  • KPMG be­rich­tet bei den von ih­nen un­ter­such­ten Sach­ver­hal­ten von ei­ner Häu­fung von Software-​Verträgen ohne wirt­schaft­li­che Sub­stanz, be­stä­tigt, dass diese Er­kennt­nisse den be­reits von EY und Rechts­an­walts­kanz­leien er­lang­ten Kennt­nis­sen ent­spre­chen und ver­weist auf die dies­be­züg­li­chen Vor­würfe, die in Sin­ga­pur noch Ge­gen­stand ei­ner be­hörd­li­chen Un­ter­su­chung sind.

4. Kauf von Gesellschaften in Indien

  • Be­züg­lich des Fonds, von dem WIRE­CARD die ope­ra­ti­ven Ge­sell­schaf­ten 2015 zu ei­nem Kauf­preis von bis zu 340 Mil­lio­nen Euro er­wor­ben hatte, schreibt KPMG, dass diese den wirt­schaft­li­chen Be­rech­tig­ten des Fonds auch durch Hin­ter­grund­re­cher­chen nicht er­mit­teln konn­ten. Da­her konnte der Vor­wurf, dass der Fonds ein Mit­tels­mann sei, nicht ab­schlie­ßend ge­klärt werden.
  • Der Kauf­preis, den der Fonds selbst für die ope­ra­ti­ven Ge­sell­schaf­ten ge­zahlt habe (37 Mil­lio­nen Euro) sei WIRE­CARD erst nach dem Signing-​Datum be­kannt ge­wor­den. Der Kauf­preis recht­fer­tige sich lt. WIRE­CARD we­gen der gro­ßen stra­te­gi­schen Re­le­vanz, in den in­di­schen Markt ein­zu­tre­ten, so­wie Un­ter­neh­mens­trans­ak­tio­nen von Drit­ten; KPMG habe hierzu je­weils keine an­der­wei­ti­gen An­halts­punkte erhalten.
  • Die Ver­käufe der vom Fonds er­wor­be­nen Ge­sell­schaf­ten, nun­mehr WIRECARD-​Gesellschaften, an Be­tei­li­gungs­un­ter­neh­men des Fonds, konnte KPMG nach­voll­zie­hen, und zwar so­wohl ver­trag­lich als auch hin­sicht­lich der Ab­wick­lung: Al­ler­dings konnte KPMG die Kauf­preis­fin­dung nicht nachvollziehen.
  • KPMG kommt zu dem Schluss, dass sich nach den vor­ge­leg­ten Un­ter­la­gen und den durch­ge­führ­ten Un­ter­ersu­chungs­hand­lun­gen im In­di­en­ge­schäft keine An­halts­punkte für „Round­trip­ping“ er­ge­ben haben.

Unsere Schlüsse:

Dar­aus kann man schlie­ßen, dass es v.a. des­we­gen keine Er­kennt­nisse gab, die zu Än­de­run­gen der Jah­res­ab­schlüsse 2019, 2018, etc. füh­ren und dass es keine An­halts­punkte für Round­trip­ping gibt (auf wei­tere Roundtripping-​Vorwürfe ne­ben In­dien wurde gar nicht ein­ge­gan­gen). Of­fen­bar liegt für den Jah­res­ab­schluss 2019 noch kein Tes­tat von EY vor: Da­her wurde die Bi­lanz­vor­lage vor­erst verschoben.

Ein we­sent­li­ches Thema wurde aus­ge­spart: Wie er­klä­ren sich die Un­ter­schiede beim Ei­gen­ka­pi­tal der lo­ka­len Ab­schlüsse im Ver­gleich zu den in den Kon­zern­ab­schluss ein­be­zo­ge­nen Ab­schlüs­sen (nach An­pas­sun­gen für Reporting-Zwecke)?

Ent­spre­chend ne­ga­tiv fie­len die Pres­se­be­richte aus. So schrieb die Süd­deut­sche Zei­tung aus München:

„An­statt den Kon­zern vom Vor­wurf der un­sau­be­ren Bi­lan­zie­rung frei­zu­spre­chen, löste der lange er­war­tete Ab­schluss­be­richt ei­ner Un­ter­su­chung durch Wirt­schafts­prü­fer von KPMG vor al­lem neues Miss­trauen aus.“

Die An­le­ger re­agie­ren ent­spre­chend und flie­hen laut Han­dels­blatt aus der Ak­tie, die in der Spitze über 20 % nachgab.

Wir wer­den in den kom­men­den Ta­gen hier un­sere um­fang­rei­che Ana­lyse des KPMG-​Berichts ver­öf­fent­li­chen. Bis da­hin ste­hen wir für Rück­fra­gen gerne zur Ver­fü­gung. Bitte wen­den Sie sich hier­für an Dr. Wolf­gang Schirp.

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