Wirecard-Prozess: Aussage von Markus Braun beendet
Im Strafprozess gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ist die erste Etappe nun abgeschlossen.
In der vergangenen Woche endete die Befragung des früheren CEOs der Wirecard AG. Am letzten Tag seiner Aussage betonte Markus Braun noch einmal, dass er sich selbst für unschuldig hält. So gebe es laut Braun „zwingende Belege“ dafür, dass andere die wahren Täter seien und diese den ehemaligen Dax-Konzern um knapp 1,9 Milliarden Euro betrogen haben sollen.
Anhand mehrerer Präsentationen, Kontoauszügen und anderen Dokumenten versuchte Markus Braun in den vergangenen Wochen seine Unschuld darzulegen. Aus seiner Sicht sei die Beweislage zu seinen Gunsten „erdrückend“.
Braun, sowie den ebenfalls angeklagten Stephan von Erffa (ehemaliger Chefbuchhalter der Wirecard AG) und Oliver Bellenhaus (ehemaliger Statthalter des Unternehmens in Dubai und Kronzeuge der Anklage), wird unter anderem gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Untreue und Marktmanipulation vorgeworfen.
In den kommenden Prozesstagen soll nun die Beweisaufnahme beginnen. Zu Beginn sollen hierfür Polizisten zum Stand des Ermittlungsverfahrens aussagen.
Kapitalanleger-Musterverfahren eröffnet – Musterkläger bestimmt
Auch auf zivilrechtlicher Ebene nimmt das Verfahren in Sachen Wirecard langsam Schwung auf. So hat das zuständige Bayerische Oberste Landesgericht nun den Musterkläger im Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) bestimmt. Damit ist der Startschuss für die Anmeldung zum Musterverfahren gefallen.
Geschädigte Anleger, die noch keine Klage auf Schadensersatz gegen EY eingereicht haben, können sich nun binnen einer Frist von sechs Monaten (bis zum 18. September 2023) zum KapMuG-Verfahren anmelden.
In einem solchen Verfahren sollen alle Klagen gegen EY auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Wirecard-Insolvenz gebündelt werden. Zuständig ist das Bayerische Oberste Landesgericht. Dieses soll u.a. nunmehr prüfen, ob EY bei der Prüfung der Bilanzen der Wirecard AG Pflichtverletzungen begangen hat, die Ansprüche von Anlegern und institutionellen Investoren auf Schadensersatz begründen könnten.
Sollten Sie Ihre Ansprüche verjährungshemmend zum Musterverfahren anmelden wollen, finden Sie hier weitere Informationen.
(21. März 2023)