Wirecard-​Prozess: Aussage von Markus Braun beendet

Im Straf­pro­zess ge­gen Ex-​Wirecard-​Chef Mar­kus Braun ist die erste Etappe nun abgeschlossen.

In der ver­gan­ge­nen Wo­che en­dete die Be­fra­gung des frü­he­ren CEOs der Wire­card AG. Am letz­ten Tag sei­ner Aus­sage be­tonte Mar­kus Braun noch ein­mal, dass er sich selbst für un­schul­dig hält. So gebe es laut Braun „zwin­gende Be­lege“ da­für, dass an­dere die wah­ren Tä­ter seien und diese den ehe­ma­li­gen Dax-​Konzern um knapp 1,9 Mil­li­ar­den Euro be­tro­gen ha­ben sollen.

An­hand meh­re­rer Prä­sen­ta­tio­nen, Kon­to­aus­zü­gen und an­de­ren Do­ku­men­ten ver­suchte Mar­kus Braun in den ver­gan­ge­nen Wo­chen seine Un­schuld dar­zu­le­gen. Aus sei­ner Sicht sei die Be­weis­lage zu sei­nen Guns­ten „er­drü­ckend“.

Braun, so­wie den eben­falls an­ge­klag­ten Ste­phan von Erffa (ehe­ma­li­ger Chef­buch­hal­ter der Wire­card AG) und Oli­ver Bel­len­haus (ehe­ma­li­ger Statt­hal­ter des Un­ter­neh­mens in Du­bai und Kron­zeuge der An­klage), wird un­ter an­de­rem ge­werbs­mä­ßi­ger Ban­den­be­trug, Un­treue und Markt­ma­ni­pu­la­tion vorgeworfen.

In den kom­men­den Pro­zess­ta­gen soll nun die Be­weis­auf­nahme be­gin­nen. Zu Be­ginn sol­len hier­für Po­li­zis­ten zum Stand des Er­mitt­lungs­ver­fah­rens aussagen.

Kapitalanleger-​Musterverfahren eröffnet – Musterkläger bestimmt

Auch auf zi­vil­recht­li­cher Ebene nimmt das Ver­fah­ren in Sa­chen Wire­card lang­sam Schwung auf. So hat das zu­stän­dige Baye­ri­sche Oberste Lan­des­ge­richt nun den Mus­ter­klä­ger im Kapitalanleger-​Musterverfahren (KapMuG) be­stimmt. Da­mit ist der Start­schuss für die An­mel­dung zum Mus­ter­ver­fah­ren gefallen.

Ge­schä­digte An­le­ger, die noch keine Klage auf Scha­dens­er­satz ge­gen EY ein­ge­reicht ha­ben, kön­nen sich nun bin­nen ei­ner Frist von sechs Mo­na­ten (bis zum 18. Sep­tem­ber 2023) zum KapMuG-​Verfahren anmelden.

In ei­nem sol­chen Ver­fah­ren sol­len alle Kla­gen ge­gen EY auf Scha­dens­er­satz im Zu­sam­men­hang mit der Wirecard-​Insolvenz ge­bün­delt wer­den. Zu­stän­dig ist das Baye­ri­sche Oberste Lan­des­ge­richt. Die­ses soll u.a. nun­mehr prü­fen, ob EY bei der Prü­fung der Bi­lan­zen der Wire­card AG Pflicht­ver­let­zun­gen be­gan­gen hat, die An­sprü­che von An­le­gern und in­sti­tu­tio­nel­len In­ves­to­ren auf Scha­dens­er­satz be­grün­den könnten.

Soll­ten Sie Ihre An­sprü­che ver­jäh­rungs­hem­mend zum Mus­ter­ver­fah­ren an­mel­den wol­len, fin­den Sie hier wei­tere Informationen.

(21. März 2023)

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang