Wirecard: Neuer Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG, Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, veröffentlichte kürzlich einen neuen Sachstandsbericht.
Nach Einschätzung von Jaffé und seinem Team hat es das sogenannte TPA-Geschäft, das für Wirecard so gewichtige Drittpartnergeschäft, nie gegeben. Nach Auswertung der Kontoauszüge der Bank in Singapur, „stehe nun endgültig fest, was sich bereits vorher aus zahlreichen Indizien ergab“, urteilte der Insolvenzverwalter laut „Handelsblatt“.
Laut Jaffé sei damit „der unmittelbare Beweis erbracht“, dass von Wirecard „mittelbar bilanziertes Vermögen in Milliardenhöhe schlicht erfunden war“.
Damit widerspricht der Insolvenzverwalter Medienberichten, die die Verteidigungslinie von Ex-Wirecard-CEO Markus Braun übernahmen; demnach habe die Verteidigung von Braun angeführt, dass es das TPA-Geschäft tatsächlich gegeben habe, die Erträge aber aus dem laufenden Geschäft gestohlen worden sein. Dafür verantwortlich machen Braun und seine Verteidiger den flüchtigen früheren Vorstand Jan Marsalek.
Erst vor Kurzem hatten unterschiedliche Medien Markus Brauns Verteidigungslinie aufgegriffen und Recherchen veröffentlicht, nach denen das Geld aus der Firma auf Konten in der Karibik abgeflossen sein könnte. Der Insolvenzverwalter argumentiert in seinem aktuellen Bericht nun dagegen.
Außerdem kommt Herr Jaffé zu dem Schluss, dass die Wirecard AG weitaus früher insolvent war als im Juni 2020. So habe sich der operative Verlust von Anfang 2015 bis 2020 demnach auf rund 1,1 Milliarden Euro belaufen.
Klage gegen EY
Entgegen eigenen Aussagen, wonach es „oberste Priorität“ sei, zur Aufklärung des Wirecard-Skandals beizutragen, haben die Wirtschaftsprüfer von EY laut Sachstandsbericht „jede Mitwirkung bei der Aufklärung der Vorgänge verweigert“. Demgemäß hat der Insolvenzverwalter eine Auskunftsklage gegen EY erhoben, um Einblick in die Prüfungsunterlagen von EY zu bekommen.
Des Weiteren fordert Herr Jaffé vor dem Verwaltungsgericht auch Einsicht in die Akten des Bundesjustizministeriums, der Wirtschaftsprüferaufsicht Apas und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR).
Sie möchten Ihre verlorene Investition in die Wirecard AG als Schadensersatz geltend machen? Dann schließen Sie sich hier der Klägergemeinschaft gegen die Abschlussprüfer EY an.