Wirecard: Neuer Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters

Darin in­for­miert der In­sol­venz­ver­wal­ter über den ak­tu­el­len Stand im Insolvenzverfahren.

Insolvenzverwalter veröffentlicht neuen Sachstandsbericht

Nach dem am 7. April 2022 statt ge­fun­de­nen Prüf­ter­min hat der In­sol­venz­ver­wal­ter der Wire­card AG, Dr. Mi­chael Jaffé, nun­mehr ei­nen neuen Sach­stands­be­richt zum In­sol­venz­ver­fah­ren veröffentlicht.

Ei­ner der Haupt­the­men­kom­plexe des neuen Be­richts war die Ab­wick­lung der ehe­ma­li­gen Toch­ter der Wire­card AG, der Wire­card Bank. Da­bei konnte In­sol­venz­ver­wal­ter Jaffé nach ei­ge­ner Aus­kunft fast 227 Mil­lio­nen Euro li­qui­die­ren. Die Fi­nanz­auf­sicht BaFin hatte das Geld der Wire­card Bank nach Be­kannt­wer­den des Skan­dals zu­nächst ein­ge­fro­ren, es nun aber wie­der freigegeben.

Auch aus der Li­qui­da­tion von mit­tel­ba­ren wert­hal­ti­gen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten der Wire­card AG konnte der In­sol­venz­ver­wal­ter die Masse vergrößern.

Al­ler­dings geht aus dem Be­richt eben­falls her­vor, dass trotz der si­cher­ge­stell­ten Gel­der die For­de­run­gen der Gläu­bi­ger und Ak­tio­näre un­gleich hö­her aus­fal­len dürf­ten. Da­her kann der In­sol­venz­ver­wal­ter zum jet­zi­gen Zeit­punkt keine In­for­ma­tio­nen über Zeit­punkt und Höhe ei­ner ers­ten Ab­schlags­zah­lung ge­ben. Ge­schä­digte An­le­ger müs­sen sich wei­ter­hin gedulden.

Ermittlungen des Insolvenzverwalters gegen EY

Wie be­reits im vor­an­ge­gan­ge­nen Sach­stands­be­richt machte der In­sol­venz­ver­wal­ter noch ein­mal deut­lich, dass die Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft EY – ge­gen die auch wir zahl­rei­che An­le­ger vor Ge­richt ver­tre­ten – wei­ter­hin jede Mit­hilfe an der Auf­klä­rung des Sach­ver­halts verweigere.

Hier­für hat der In­sol­venz­ver­wal­ter eine ex­terne Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft mit der gut­ach­ter­li­chen Auf­ar­bei­tung der Frage man­da­tiert, ob EY die ihr ob­lie­gen­den Pflich­ten im Rah­men der Ab­schluss­prü­fun­gen ein­ge­hal­ten, oder ob es Pflicht­ver­stöße ge­ge­ben hat.

Die Auf­klä­rungs­ar­beit in die­ser Hin­sicht sei laut Jaffé weit vor­an­ge­schrit­ten, aber im­mer noch nicht abgeschlossen.

Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse 2017 und 2018

Be­reits im Mai 2022 hat­ten wir be­rich­tet, dass das Land­ge­richt Mün­chen I die Bi­lan­zen der Wire­card AG für die Jahre 2017 und 2018 auf­grund ei­ner Klage des In­sol­venz­ver­wal­ters für nich­tig er­klärt hat.

Die Klage ba­sierte auf den mut­maß­li­chen Schein­bu­chun­gen, mit de­nen Ma­na­ger des Un­ter­neh­mens die Bi­lan­zen um er­fun­dene Mil­li­ar­den­be­träge auf­ge­bläht ha­ben sollen.

Durch diese Ent­schei­dung ent­fällt laut Sach­stands­be­richt die Grund­lage für die Aus­zah­lung der Di­vi­den­den für die be­trof­fe­nen Jahre an die Ak­tio­näre. In sei­nem Be­richt stellte In­sol­venz­ver­wal­ter Jaffé eine Rück­for­de­rung der Di­vi­den­den­zah­lun­gen al­ler­dings als un­wahr­schein­lich dar: „Eine et­wa­ige Rück­for­de­rung von Di­vi­den­den wird da­her für die al­ler­meis­ten Klein- und Pri­vat­an­le­ger keine wirt­schaft­li­che Be­deu­tung ha­ben.“ Es sei oh­ne­hin frag­lich, ob sie bei Kleinst­be­trä­gen über­haupt er­fol­gen könne.

Neuer Prüftermin

Der neue Prüf­ter­min im In­sol­venz­ver­fah­ren der Wire­card AG ist für den 29. No­vem­ber 2022 angesetzt.

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