Wirecard: Neuer Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters
Darin informiert der Insolvenzverwalter über den aktuellen Stand im Insolvenzverfahren.
Insolvenzverwalter veröffentlicht neuen Sachstandsbericht
Nach dem am 7. April 2022 statt gefundenen Prüftermin hat der Insolvenzverwalter der Wirecard AG, Dr. Michael Jaffé, nunmehr einen neuen Sachstandsbericht zum Insolvenzverfahren veröffentlicht.
Einer der Hauptthemenkomplexe des neuen Berichts war die Abwicklung der ehemaligen Tochter der Wirecard AG, der Wirecard Bank. Dabei konnte Insolvenzverwalter Jaffé nach eigener Auskunft fast 227 Millionen Euro liquidieren. Die Finanzaufsicht BaFin hatte das Geld der Wirecard Bank nach Bekanntwerden des Skandals zunächst eingefroren, es nun aber wieder freigegeben.
Auch aus der Liquidation von mittelbaren werthaltigen Tochtergesellschaften der Wirecard AG konnte der Insolvenzverwalter die Masse vergrößern.
Allerdings geht aus dem Bericht ebenfalls hervor, dass trotz der sichergestellten Gelder die Forderungen der Gläubiger und Aktionäre ungleich höher ausfallen dürften. Daher kann der Insolvenzverwalter zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen über Zeitpunkt und Höhe einer ersten Abschlagszahlung geben. Geschädigte Anleger müssen sich weiterhin gedulden.
Ermittlungen des Insolvenzverwalters gegen EY
Wie bereits im vorangegangenen Sachstandsbericht machte der Insolvenzverwalter noch einmal deutlich, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY – gegen die auch wir zahlreiche Anleger vor Gericht vertreten – weiterhin jede Mithilfe an der Aufklärung des Sachverhalts verweigere.
Hierfür hat der Insolvenzverwalter eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der gutachterlichen Aufarbeitung der Frage mandatiert, ob EY die ihr obliegenden Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfungen eingehalten, oder ob es Pflichtverstöße gegeben hat.
Die Aufklärungsarbeit in dieser Hinsicht sei laut Jaffé weit vorangeschritten, aber immer noch nicht abgeschlossen.
Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse 2017 und 2018
Bereits im Mai 2022 hatten wir berichtet, dass das Landgericht München I die Bilanzen der Wirecard AG für die Jahre 2017 und 2018 aufgrund einer Klage des Insolvenzverwalters für nichtig erklärt hat.
Die Klage basierte auf den mutmaßlichen Scheinbuchungen, mit denen Manager des Unternehmens die Bilanzen um erfundene Milliardenbeträge aufgebläht haben sollen.
Durch diese Entscheidung entfällt laut Sachstandsbericht die Grundlage für die Auszahlung der Dividenden für die betroffenen Jahre an die Aktionäre. In seinem Bericht stellte Insolvenzverwalter Jaffé eine Rückforderung der Dividendenzahlungen allerdings als unwahrscheinlich dar: „Eine etwaige Rückforderung von Dividenden wird daher für die allermeisten Klein- und Privatanleger keine wirtschaftliche Bedeutung haben.“ Es sei ohnehin fraglich, ob sie bei Kleinstbeträgen überhaupt erfolgen könne.
Neuer Prüftermin
Der neue Prüftermin im Insolvenzverfahren der Wirecard AG ist für den 29. November 2022 angesetzt.