Ihre Experten im Wirecard-Skandal

News: Erste Entscheidung des OLG München – Gute Nachrichten für Kläger 

Das OLG München kritisiert Entscheidungen der Vorinstanz und stärkt somit die Kläger im Verfahren gegen Ernst & Young.

Mit Wirecard haben Sie viel Geld verloren, EY trägt jetzt die Konsequenzen. Schließen Sie sich der Klägergemeinschaft an und erhalten Sie Ersatz für Ihre entstandenen Verluste. 

Bei der Investition in Wertpapiere einzelner Unternehmen gibt es keine Garantie für ständig wachsende Kurse. Drastische Einbrüche bis hin zur Insolvenz gehören zu den üblichen Risiken für Anleger. Haben Sie im Fall Wirecard also einfach Pech gehabt? 
Nein. Betrügereien mit einem Wert von ca. 2 Milliarden Euro sind kein Risiko im Kampf um Rendite, sondern eine Straftat. Deshalb haben Sie gute Aussichten auf eine Entschädigung. 

Nutzen Sie Ihre Rechte. Ca. 8.000 Betroffene werden in diesem Fall bereits von uns vertreten. Schließen Sie sich an und profitieren Sie von einem einfachen Ablauf, langjähriger Erfahrung und einer aussichtsreichen Strategie auf dem Weg zu Ihrem Schadensersatz. 


Und das Beste: Bevor Sie uns das Mandat erteilen, erhalten Sie eine aussagekräftige Prüfung Ihrer Schadensersatzansprüche – kostenlos und unverbindlich. 
Klicken Sie einfach auf den Button und registrieren Sie sich unverbindlich als Interessent und erhalten weitergehende Informationen von uns. 

Ihre Vorteile bei unserer Zusammenarbeit im Fall Wirecard

Schnelles Ergebnis

In 1 bis 2 Jahren möchten wir für Sie ein vollstreckbares Zahlungsurteil erreichen. Schnelligkeit ist das Gebot der Stunde. So erhalten Sie Ihren Ersatz von EY, bevor sie durch eine internationale Umstrukturierung zur leeren Hülle werden.

Transparente Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Eine individuelle Aussage über Kosten & Risiken erhalten Sie gerne im persönlichen Gespräch.

Professionelle Unterstützung

Sie haben sich genug geärgert. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und lehnen Sie sich entspannt zurück. Die Vergangenheit zeigt: Sammelklagen gegen Großunternehmen führen wir zu einem erfolgreichen Ende.

kostenlos & unverbindlich

Diese Ersatzansprüche haben Sie

Als Investor haben Sie zunächst keine Ansprüche im Insolvenzverfahren Ihrer eigenen AG. Durch den Vorwurf der Bilanzmanipulation sind Sie aber nicht nur Investor, sondern auch Geschädigter. Sobald dieser Vorwurf also von den Gerichten bestätigt wird, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Damit werden Sie zum Gläubiger im Insolvenzverfahren und können mit einer Auszahlung rechnen. Entscheidend ist dabei die richtige juristische Begründung. Dafür können Sie sich natürlich auf uns verlassen.

Die Anmeldung Ihrer Ansprüche lohnt sich

Durch den rapiden Fall der Wertpapiere ist die Höhe Ihrer Forderung enorm hoch. Deshalb profitieren Sie selbst bei einer niedrigen Insolvenzquote von Auszahlungen in erfreulicher Höhe.  
Dank der gewählten Strategie können Sie bis zum Prozessbeginn Ihre Ansprüche anmelden.

Mit unserer Expertise an Ihr Ziel

Auch wenn der Fall Wirecard beispiellos ist, finden Sie unsere Kanzlei in namhaften Großverfahren der Vergangenheit wieder. Mehr als 8.000 Anleger freuen sich nach zweifelhaften Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin über hohe Abfindungen. Für 4.500 weitere Anleger konnten wir ebenfalls zufriedenstellende Konditionen mit Tochtergesellschaften der deutschen Landesbanken aushandeln. Im Fall Wirecard haben wir bereits für 550 Mandanten die Klage eingereicht. Weitere 750 Klagen stehen in den Startlöchern – demnächst auch Ihre?

Nutzen Sie Ihre Rechte – prüfen Sie Ihre Ansprüche

Durch die außergewöhnlichen Vorwürfe der Bilanzmanipulation in Milliardenhöhe,  
können die Anleger auf erfreuliche Schadensersatzzahlungen hoffen.  
Werden Sie Teil der Sammelklage gegen EY im Fall Wirecard. Prüfen Sie dafür vorab Ihre Ansprüche: 
Klicken Sie einfach auf den Button und füllen Sie das Formular aus. 

kostenlos & unverbindlich

In 3 Schritten zur Ersatz-Zahlung im Fall Wirecard

Schritt 1

Prüfung Ihrer Ansprüche

Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Gewissheit über Ihre Erfolgsaussichten.

Schritt 2

Einreichung der Klage

Abhängig von einer eventuellen Rechtsschutz-versicherung wird Ihre Klage entweder als Teil einer Klagegruppe oder als Einzelklage eingereicht.

Schritt 3

Vollstreckbares Zahlungsurteil

Schon nach 1 bis 2 Jahren wird das Urteil erwartet. Das bedeutet für Sie: Die gewährten Ansprüche werden an Sie ausgezahlt, bevor EY Deutschland zahlungsunfähig wird.

kostenlos & unverbindlich

Um die konkrete Prozessstrategie und ausführliche Hintergründe im Fall Wirecard / EY zu erfahren, klicken Sie hier. Bei allen Fragen, auch zu Kosten und Risiken, beraten wir Sie gerne. Setzen Sie sich einfach telefonisch unter +49 (0)30 – 327 617 0 oder per Mail an mail@schirp.com mit uns in Verbindung. 

Über die Kanzlei Schirp & Partner 

Seit 1994 konnten bereits tausende Mandanten von unserer zielgerichteten Arbeit profitieren.  Um das Recht unserer Mandanten durchzusetzen, gehen wir immer wieder neue Wege – auch bei großen Gegnern. Dabei werden unsere Rechtsansichten regelmäßig von dem Bundesgerichtshof bestätigt.

Deshalb konnten wir bereits für Geschädigte der Deutschen Bank, der Commerzbank und der staatlichen Landesbank Berlin in lukrativen Vergleichen und richterlichen Beschlüssen profitable Ergebnisse erzielen. Dabei war auch unser weitreichendes Netzwerk an unserem Standort in Berlin und in ganz Deutschland von Vorteil. Auch im verworrenen Fall rund um die Wirecard AG bringt unsere Erfahrung entscheidende Vorteile für unsere Mandanten:

Der Insolvenzverwalter im aktuellen Verfahren, Dr. Michael Jaffé, ist uns aus früheren Verfahrensgruppen (P&R Container) sehr gut bekannt. Das ist ein außergewöhnlicher Bonus und ein weiterer Booster für Ihre Erfolgschancen im Fall Wirecard.