Diese Ersatzansprüche haben Sie
Als Investor haben Sie zunächst keine Ansprüche im Insolvenzverfahren Ihrer eigenen AG. Durch den Vorwurf der Bilanzmanipulation sind Sie aber nicht nur Investor, sondern auch Geschädigter. Sobald dieser Vorwurf also von den Gerichten bestätigt wird, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Damit werden Sie zum Gläubiger im Insolvenzverfahren und können mit einer Auszahlung rechnen. Entscheidend ist dabei die richtige juristische Begründung. Dafür können Sie sich natürlich auf uns verlassen.