Wirecard-Insolvenz: Jetzt noch Forderungen anmelden!
Am 25. August 2020 eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIRECARD AG. Melden Sie jetzt Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren an!
Die Investoren der WIRECARD AG (Aktien/Derivate) sind zwar grundsätzlich keine Gläubiger im Insolvenzverfahren ihrer eigenen AG. Aber: Den Investoren stehen aufgrund der langjährigen Bilanzmanipulation, die dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der WIRECARD AG vorgeworfen wird, Schadensersatzansprüche gegen die WIRECARD AG zu. Und mit diesen Schadensersatzansprüchen sind die Investoren Gläubiger im Verfahren der WIRECARD AG.
Es ist sinnvoll, diese Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. Selbst wenn die Insolvenzquote nicht hoch ausfallen sollte, ein gewisser Kapitalrückfluss lässt sich hier hoffentlich doch erzielen. Die Schadensersatzansprüche sind juristisch nicht ganz einfach zu begründen. Daher ist es empfehlenswert, die Anmeldung im Insolvenzverfahren nicht selbst durchzuführen, sondern durch eine Anwaltskanzlei vornehmen zu lassen. Wir bieten Ihnen an, diese Anspruchsanmeldung für Sie zu übernehmen. Hierfür fällt eine gesetzliche Gebühr in Höhe einer 0,5-fachen RVG-Gebühr zzgl. Auslagen und USt. an. Falls gewünscht, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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