Wirecard: Befragung von Markus Braun fortgesetzt – Schlappe für EY
Im Strafprozess gegen drei ehemalige Manager der Wirecard AG ging die Befragung von Ex-CEO Markus Braun weiter.
Der ehemalige Vorstandschef beharrte dabei weiterhin auf seiner Unschuld. Eine zentrale Rolle spielt hierbei das Drittpartner-Geschäft in Asien des früheren Zahlungsdienstleisters. Brauns Verteidigungsstrategie besteht darin, darzulegen, dass es dieses sogenannte TPA-Geschäft tatsächlich gegeben habe. Nach Aussage von Braun sei eine gruppe um den Mitangeklagten Oliver Bellenhaus für das TPA-Geschäft verantwortlich gewesen und hätte daraus Gelder veruntreut.
Die Staatsanwaltschaft und auch der Insolvenzverwalter der Wirecard AG, Dr. Michael Jaffé, gehen allerdings davon aus, dass es das Drittpartnergeschäft nie gegeben hat.
Auch der Vorsitzende Richter, Markus Födisch, äußerte Zweifel an der Version von Markus Braun: „Sind wir mal gespannt, was die Beweisaufnahme ergibt – was die Aktenlage hergibt, wissen wir beide.“
Vorher wird die Befragung von Braun allerdings voraussichtlich noch drei weitere Prozesstage andauern. Insgesamt sind 100 Verhandlungstage im Mammut-Prozess um den größten deutschen Wirtschaftsskandal der Nachkriegszeit angesetzt.
Schlappe für EY
Unterdessen musste der langjährige Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG, Ernst & Young (EY) eine Pleite vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einstecken.
So lehnten die Stuttgarter Richter einen Antrag von EY ab, der die Herausgabe von Prüfungsunterlagen im Zusammenhang mit Wirecard gegenüber dem Insolvenzverwalter abwehren sollte.
Bereits am 1. März erfolgte stattdessen der Beschluss, über den zuerst das Magazin „Spiegel“ berichtete. EY war jahrelang für die Bilanzprüfung bei der Wirecard AG verantwortlich gewesen und sieht sich heftigen Vorwürfen ausgesetzt. Zahlreiche geschädigte Anleger haben sich bereits zu Schadensersatzklagen gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entschlossen.
Die Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart dürfte zur Aufklärung des Sachverhaltes weiter beitragen. Daher empfehlen wir geschädigten Anlegern weiterhin, ihre Ansprüche gegen EY durchzusetzen.
Geschädigte dabei Klage auf Schadensersatz einreichen, oder ihre Ansprüche im inzwischen eröffneten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) anmelden. In einem solchen Verfahren werden die Klagen geschädigter Anleger gebündelt und Rechtsstreitigkeiten in einem einzigen Prozess mit einem Musterkläger geklärt. Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt die größte Klägergruppe Beteiligter im Musterverfahren und hat sich um die Vertretung des Musterklägers beworben, um das KapMuG-Verfahren möglichst schnell und im Sinne der Geschädigten voranzutreiben.
Gerne nehmen wir für Sie die Anmeldung im Musterverfahren vor. Weitere Informationen zum Wirecard-Skandal sowie unserem Vorgehen gegen EY finden Sie hier.