Wirecard: Befragung von Markus Braun fortgesetzt – Schlappe für EY

Im Straf­pro­zess ge­gen drei ehe­ma­lige Ma­na­ger der Wire­card AG ging die Be­fra­gung von Ex-​CEO Mar­kus Braun weiter.

Der ehe­ma­lige Vor­stands­chef be­harrte da­bei wei­ter­hin auf sei­ner Un­schuld. Eine zen­trale Rolle spielt hier­bei das Drittpartner-​Geschäft in Asien des frü­he­ren Zah­lungs­dienst­leis­ters. Brauns Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie be­steht darin, dar­zu­le­gen, dass es die­ses so­ge­nannte TPA-​Geschäft tat­säch­lich ge­ge­ben habe. Nach Aus­sage von Braun sei eine gruppe um den Mit­an­ge­klag­ten Oli­ver Bel­len­haus für das TPA-​Geschäft ver­ant­wort­lich ge­we­sen und hätte dar­aus Gel­der veruntreut.

Die Staats­an­walt­schaft und auch der In­sol­venz­ver­wal­ter der Wire­card AG, Dr. Mi­chael Jaffé, ge­hen al­ler­dings da­von aus, dass es das Dritt­part­ner­ge­schäft nie ge­ge­ben hat.

Auch der Vor­sit­zende Rich­ter, Mar­kus Fö­disch, äu­ßerte Zwei­fel an der Ver­sion von Mar­kus Braun: „Sind wir mal ge­spannt, was die Be­weis­auf­nahme er­gibt – was die Ak­ten­lage her­gibt, wis­sen wir beide.“

Vor­her wird die Be­fra­gung von Braun al­ler­dings vor­aus­sicht­lich noch drei wei­tere Pro­zess­tage an­dau­ern. Ins­ge­samt sind 100 Ver­hand­lungs­tage im Mammut-​Prozess um den größ­ten deut­schen Wirt­schafts­skan­dal der Nach­kriegs­zeit angesetzt.

Schlappe für EY

Un­ter­des­sen musste der lang­jäh­rige Wirt­schafts­prü­fer der Wire­card AG, Ernst & Young (EY) eine Pleite vor dem Ober­lan­des­ge­richt Stutt­gart einstecken.

So lehn­ten die Stutt­gar­ter Rich­ter ei­nen An­trag von EY ab, der die Her­aus­gabe von Prü­fungs­un­ter­la­gen im Zu­sam­men­hang mit Wire­card ge­gen­über dem In­sol­venz­ver­wal­ter ab­weh­ren sollte.

Be­reits am 1. März er­folgte statt­des­sen der Be­schluss, über den zu­erst das Ma­ga­zin „Spie­gel“ be­rich­tete. EY war jah­re­lang für die Bi­lanz­prü­fung bei der Wire­card AG ver­ant­wort­lich ge­we­sen und sieht sich hef­ti­gen Vor­wür­fen aus­ge­setzt. Zahl­rei­che ge­schä­digte An­le­ger ha­ben sich be­reits zu Scha­dens­er­satz­kla­gen ge­gen­über der Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft entschlossen.

Die Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richt Stutt­gart dürfte zur Auf­klä­rung des Sach­ver­hal­tes wei­ter bei­tra­gen. Da­her emp­feh­len wir ge­schä­dig­ten An­le­gern wei­ter­hin, ihre An­sprü­che ge­gen EY durchzusetzen.

Ge­schä­digte da­bei Klage auf Scha­dens­er­satz ein­rei­chen, oder ihre An­sprü­che im in­zwi­schen er­öff­ne­ten Kapitalanleger-​Musterverfahren (KapMuG) an­mel­den. In ei­nem sol­chen Ver­fah­ren wer­den die Kla­gen ge­schä­dig­ter An­le­ger ge­bün­delt und Rechts­strei­tig­kei­ten in ei­nem ein­zi­gen Pro­zess mit ei­nem Mus­ter­klä­ger ge­klärt. Die Kanz­lei Schirp & Part­ner ver­tritt die größte Klä­ger­gruppe Be­tei­lig­ter im Mus­ter­ver­fah­ren und hat sich um die Ver­tre­tung des Mus­ter­klä­gers be­wor­ben, um das KapMuG-​Verfahren mög­lichst schnell und im Sinne der Ge­schä­dig­ten voranzutreiben.

Gerne neh­men wir für Sie die An­mel­dung im Mus­ter­ver­fah­ren vor. Wei­tere In­for­ma­tio­nen zum Wirecard-​Skandal so­wie un­se­rem Vor­ge­hen ge­gen EY fin­den Sie hier.

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