WIRECARD AG: Unabhängige Sonderprüfung erforderlich
Der Kurs der WIRECARD-Aktie steht nach wie vor unter Druck und bislang konnte das Unternehmen… die im Raum stehenden Vorwürfe nicht zweifelsfrei ausräumen. Nur eine unabhängige Sonderprüfung im Auftrag der betroffenen Aktionäre kann die dringend erforderliche Transparenz herstellen, die die WIRECARD AG benötigt, um ihr angeschlagenes Image langfristig zu verbessern und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Als Kanzlei vertritt Schirp & Partner bereits eine Vielzahl deutscher und ausländischer WIRECARD-Aktionäre. Unsere Mandanten haben Verluste mit ihren WIRECARD-Aktien erlitten. Wir wollen Klarheit für unsere Mandanten, aber auch für alle anderen Aktionäre erlangen, was im Unternehmen geschieht und welche weiteren Entwicklungen bevorstehen.
Welche Vorteile haben Sie von dieser Sonderprüfung?
Jeder Aktionär hat ein legitimes Interesse zu wissen, wie es um WIRECARD steht. Sollte die Sonderprüfung ohne wesentliche Beanstandungen verlaufen, so ist damit zu rechnen, dass sich der Aktienkurs wieder positiv entwickelt. Sollte die Sonderprüfung dagegen zu Beanstandungen führen, so wird der Vorstand Gelegenheit haben, deren Ursachen abzustellen. Auch dies sollte langfristig dem Unternehmen gut tun. So oder so: Wenn die Sonderprüfung Klarheit geschaffen hat, dann sind endlich die Gerüchte beendet, die den Kurs der WIRECARD-Aktie in der vergangenen Zeit so außerordentlich volatil gemacht haben.
Warum warten wir nicht die laufende Prüfung durch KPMG ab?
Die laufende Untersuchung, die KPMG durchführt, wurde vom Aufsichtsrat beauftragt. Es handelt sich nicht um eine unabhängige Sonderprüfung im Sinne der §§ 142 ff. AktG. Insbesondere wird KPMG keinen schriftlichen Bericht erstatten, der allen Aktionären zugänglich gemacht wird. KPMG wird nur dem Aufsichtsrat und ggf. dem Vorstand berichten. Diese wiederum werden entscheiden, welche Informationen sie an die Aktionäre weitergeben und welche nicht.
Eine solche eingeschränkte Information reicht nach unserer Meinung nicht aus, jedenfalls nicht angesichts der massiven Kritikpunkte, die in den vergangenen Monaten von der Financial Times und anderen angesehenen Medien gegen WIRECARD formuliert worden sind. Daher wollen wir eine vollkommen unabhängige Sonderprüfung samt schriftlichem Abschlussbericht an die Aktionäre durchsetzen, so wie das Aktiengesetz sie vorsieht.
Welche Rolle spielt der Wechsel im Aufsichstrat von WIRECARD?
Der Aufsichtsratswechsel im jetzigen Zeitpunkt ist überraschend, gerade angesichts des noch laufenden Prüfauftrages an KPMG. Ob ein inhaltlicher Zusammenhang mit unserem Antrag auf unabhängige Sonderprüfung besteht, können wir nicht beurteilen.
Welche Fragen wollen wir der Sonderprüferin stellen?
Wir orientieren uns an den Fragen, die in der Berichterstattung der Financial Times und verschiedener anderer namhafter Medien aufgeworfen worden sind. Es geht um die Beziehungen von WIRECARD zu verschiedenen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen, vor allem in Dubai, auf den Philippinen, in Singapur, Irland, Indien und Australien. Wir wollen überprüfen, wie Geschäftswerte und Kundenbeziehungen für die Bilanz ermittelt und in den Jahresabschlüssen von WIRECARD bilanziert worden sind.
Außerdem haben wir Fragen zu verschiedenen Einzelprodukten, die WIRECARD anbietet, zum Beispiel zum Produkt „Merchant Cash Advance“ (MCA).
Näheres finden Sie in unserem Antragsdokument unter Ziffer 2.1 (Bestellung einer Sonderprüferin) und unter Ziffer 2.3 (Begründung).
Welche Sonderprüferin schlagen wir vor?
Unser Vorschlag: Frau Rosemarie Helwig, Caperium Forensic Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Frau Helwig hat 20 Jahre Erfahrung in zwei der „Big Four“-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und betreibt nun seit über 10 Jahren unter eigener Flagge eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die auf die Untersuchung problematischer Einzelsachverhalte spezialisiert ist. Sonderprüfungen bei börsennotierten Unternehmen, auch solche nach § 142 AktG, hat sie bereits erfolgreich durchgeführt.
Welchen besonderen Vertreter schlagen wir vor?
Wir schlagen vor: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington D.C.). Dr. Liebscher hat über 15 Jahre Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts: Er berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich nationale und internationale Investoren, besonders in Großschadensfällen. Dr. Liebscher wird ferner bei Gesetzgebungsvorhaben als Sachverständiger zur Anhörung in Fragen des Kapitalmarkt- und Finanzrechts in Ausschüsse des Deutschen Bundestages geladen.
Wenn Sie uns unterstützen wollen: Was können Sie tun?
Wir wollen kein Geld von Ihnen. Wir bitten Sie nur um Unterstützung, damit wir das erforderliche Quorum von 5 % des Aktienkapitals erreichen. Dieses Quorum benötigen wir, um eine außerordentliche Hauptversammlung zu erzwingen, auf der über die Sonderprüfung Beschluss gefasst werden kann.
Mit folgenden zwei Maßnahmen können Sie uns helfen:
- Bitte senden Sie das dieses Vollmachtsformular unterzeichnet an uns zurück. Wie gesagt, Kosten entstehen Ihnen durch unser Tätigwerden zum Erzwingen der Hauptsammlung nicht.
- Bitte lassen Sie uns wissen, wie viele Aktien Sie halten und seit wann das der Fall ist. Zur Erläuterung: Nach § 122 AktG müssen Sie die Aktien bereits 90 Tage gehalten haben wenn der Antrag gestellt wird. Eine formlose Mitteilung reicht. Um eine förmliche Depotbescheinigung mit Sperrvermerk bitten wir Sie derzeit noch nicht. Dies werden wir erst tun, wenn die Gesamtheit der Gesellschafter, die wir vertreten, über 5 % des Kapitals liegen.