WIRECARD AG stellt Insolvenzantrag – Klage gegen EY ist bester Ausweg für geschädigte Aktionäre, Anleihegläubiger und Derivatehalter

Vor we­ni­gen Mi­nu­ten hat die Wire­card AG In­sol­venz­an­trag ge­stellt. Da­mit schei­det die Wire­card AG vor­aus­sicht­lich als Geg­ner für Kla­ge­ver­fah­ren aus. Ge­schä­digte An­le­ger ha­ben aber die Mög­lich­keit, sich an den Jah­res­ab­schluss­prü­fer von Wire­card, die Ernst & Young Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft (EY), zu halten.

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Die Kanz­leien Schirp & Part­ner und Rechts­an­walt Dr. Marc Lieb­scher ha­ben be­reits Sam­mel­kla­gen ge­gen EY ein­ge­reicht und be­rei­ten wei­tere Sam­mel­kla­gen ge­gen EY vor. Dies be­trifft nicht nur die ge­schä­dig­ten Ak­tio­näre, son­dern auch alle An­le­ger, die die im Jahr 2019 emit­tierte An­leihe der Wire­card AG ge­zeich­net ha­ben. Au­ßer­dem sind die In­ha­ber von De­ri­va­ten betroffen.

In­ves­to­ren, die keine Kos­ten für eine Sam­mel­klage tra­gen wol­len, kön­nen wir eine Pro­zess­fi­nan­zie­rung durch ei­nen re­nom­mier­ten Pro­zess­fi­nan­zie­rer anbieten.

Dr. Wolf­gang Schirp: „Lei­der war diese Ent­wick­lung ab­seh­bar. Es ist er­schre­ckend, wie lange die Wire­card AG agie­ren konnte, ohne dass dies von den Prü­fern be­an­stan­det wurde. Wir be­ob­ach­ten die Wire­card AG seit 2008 und ha­ben sehr um­fang­rei­ches Ma­te­rial ge­sam­melt. Es war im­mer klar, dass et­was nicht stimmte.“

Dr. Marc Lieb­scher: „Uns ist es ge­lun­gen ei­nen Pro­zess­fi­nan­zie­rer für die Sam­mel­kla­gen zu ge­win­nen. Wir ge­hen da­von aus, dass wir sehr zeit­nah die nächs­ten Sam­mel­kla­gen ein­rei­chen können.“

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