Weitere UDI-Gesellschaften melden Insolvenz an
Das Amtsgericht Leipzig hat vorläufige Insolvenzverfahren gegen sieben weitere Unternehmen der UDI-Gruppe eröffnet. Dabei handelt es sich um die
- UDI Energie Festzins 10 UG & Co. KG
- UDI Energie Festzins 12 UG & Co. KG
- UDI Energie Festzins 13 UG & Co. KG
- UDI Energie Festzins 14 UG & Co. KG
- UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG
- UDI Immo Sprint Festzins I GmbH & Co. KG sowie
- UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG
Hinzu kommt die UDI Festzins 11, die bereits seit Mai 2022 zahlungsunfähig ist.
Hintergrund ist die Anordnung der BaFin, Nachrangdarlehen an die Anleger zurückzahlen zu müssen. Nach derzeitiger Rechtsprechung hält die Behörde die Nachrangdarlehensverträge für ungültig. Da die Unternehmen die Rückabwicklung nicht leisten konnten, mussten sie Insolvenzantrag stellen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde nun überraschend erneut Jürgen Wallner berufen. Erst Anfang Juli war Wallner vom Landgericht Leipzig als Insolvenzverwalter der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG abberufen worden, da Zweifel an seiner Neutralität bestanden.
Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt bereits zahlreiche UDI-Anleger und arbeitet eng mit der Interessengemeinschaft IG-UDI zusammen. Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht für weitere Fragen zur Verfügung.
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Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.