Weitere Erfolge in Sachen Medienfonds
Erste Erfolge in Sachen Medienfonds konnten wir schon im letzten Jahr verzeichnen.
Unsere Philosophie ist es, dass wir im Interesse unserer Mandanten uns zunächst um eine außergerichtliche Einigung bemühen. Das haben wir im Hinblick auf die Medienfonds-Mandanten in den letzten beiden Jahren auch umgesetzt. Während die Initiatoren, schuldübernehmenden und finanzierenden Banken sowie die Gründungsgesellschafter eine außergerichtliche Einigung bisher abgelehnt haben, konnten wir bereits im letzten Jahr erste Vergleiche mit beratenden Banken schließen, von denen wir im Übrigen auch überwiegend Verjährungsverzichtserklärungen bekommen haben und bekommen. Die Vergleiche sehen vor, dass die Bank eine Entschädigung an den Mandanten zahlt und im Gegenzug der Mandant auf weitere Ansprüche gegen sie (nicht aber die Initiatoren etc.) verzichtet. Die Fondsbeteiligung verbleibt beim Mandanten. Von diesenVergleichen profitieren beide Beteiligten. Den Mandanten verbleiben die Vorteile aus den Fondsbeteiligungen und insbesondere auch die Schlusszahlung, während der Schaden finanziell kompensiert wird, die Banken hingegen hätten andernfalls mit einer Verurteilung zu höheren Schadensersatzzahlungen und Übernahme der von ihnen nicht gewollten Fondsbeteiligungen rechnen müssen.
Gerade im Hinblick auf die BGH-Rechtsprechung zur Aufklärung über Provisionen zeigen sich nun immer mehr beratende Banken einigungsbereit. Derzeit stehen wir mit mehreren Banken auch in Sachen Medienfonds deswegen in Vergleichsverhandlungen.
Wenn Banken zu einem Vergleich nicht bereit sind und die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch vorliegen (was in der überwiegenden Zahl der Fälle so ist), empfehlen wir unseren Mandanten natürlich, auch die beratende Bank mit zu verklagen.