Weihnachtsgeld für P&R-Anleger: Erste Tranche der aufgekauften P&R-Ansprüche ausgezahlt

Noch vor Weih­nach­ten hat der US-​Investor York Ca­pi­tal, der In­sol­venz­an­sprü­che der P&R-Gläubiger an­kauft, eine erste Tran­che aus­ge­zahlt. Die bis­lang er­wor­be­nen For­de­run­gen ge­gen die in­sol­ven­ten P&R Ge­sell­schaf­ten ha­ben ein Vo­lu­men in zwei­stel­li­ger Mil­lio­nen­höhe. Der In­ves­tor ist nach wie vor am Kauf der P&R-Verträge in­ter­es­siert und konnte durch die zü­gige Aus­zah­lung der Kauf­preise seine Ernst­haf­tig­keit be­kräf­ti­gen. Der­zeit läuft eine zweite Ankaufs-​Tranche und das frei­blei­bende An­ge­bot steht al­len ge­schä­dig­ten P&R-Anlegern wei­ter­hin offen.

Individualisierte Kaufangebote des Investors werden durch Schirp & Partner unterbreitet

Schirp & Part­ner ist au­to­ri­siert, in­ter­es­sier­ten P&R-Gläubigern die in­di­vi­dua­li­sier­ten An­ge­bote zu un­ter­brei­ten. Die von uns ver­tre­te­nen P&R-Gläubiger, die seit Mitte No­vem­ber ihre Kauf­an­ge­bote er­hal­ten ha­ben, ha­ben das An­ge­bot sehr po­si­tiv auf­ge­nom­men. Für viele der An­le­ger ist es in ers­ter Li­nie in­ter­es­sant, jetzt ei­nen Schluss­strich un­ter das In­vest­ment zu zie­hen und schnell aus den In­sol­venz­ver­fah­ren aus­stei­gen zu können.

Dar­über hin­aus er­mög­licht der Ver­kauf der In­sol­venz­an­sprü­che an den In­ves­tor, mög­li­che Rück­for­de­rungs­an­sprü­che ab­zu­weh­ren, die die In­sol­venz­ver­wal­ter Dr. Jaffé und Dr. Heinke der­zeit noch prü­fen. Al­ler­dings muss den ge­schä­dig­ten An­le­gern auch be­wusst sein, dass sie mit dem Ver­kauf auf even­tu­ell hö­her aus­fal­lende Er­löse ver­zich­ten, die im Ver­laufe des In­sol­venz­ver­fah­rens – viel­leicht – in den nächs­ten Jah­ren er­zielt wer­den können.

Das ak­tu­elle P&R-Kaufangebot stellt da­mit eine be­den­kens­werte Al­ter­na­tive zur wei­te­ren Teil­nahme am In­sol­venz­ver­fah­ren dar.

wei­tere FAQs zum P&R Kaufangebot »

Wir bie­ten auch wei­ter­hin al­len in­ter­es­sier­ten An­le­gern der in­sol­ven­ten P&R-Firmen an, sich mit uns in Ver­bin­dung zu set­zen. Schirp & Part­ner un­ter­brei­tet Ih­nen so­dann kos­ten­frei ein für Sie un­ver­bind­li­ches Kauf­an­ge­bot, das Sie in Ruhe prü­fen kön­nen. Die an­walt­li­chen Ge­büh­ren für die Prü­fung, Un­ter­brei­tung und Ab­wick­lung des Kauf- und Über­tra­gungs­ver­tra­ges wer­den vom Käu­fer übernommen.

Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir Ih­nen für Ihre wei­ter­ge­hen­den Fra­gen gerne zur Ver­fü­gung. Bitte wen­den Sie sich an Dr. Wolf­gang Schirp und Dr. Su­sanne Schmidt-​Morsbach.

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang