Weihnachtsgeld für P&R-Anleger: Erste Tranche der aufgekauften P&R-Ansprüche ausgezahlt
Noch vor Weihnachten hat der US-Investor York Capital, der Insolvenzansprüche der P&R-Gläubiger ankauft, eine erste Tranche ausgezahlt. Die bislang erworbenen Forderungen gegen die insolventen P&R Gesellschaften haben ein Volumen in zweistelliger Millionenhöhe. Der Investor ist nach wie vor am Kauf der P&R-Verträge interessiert und konnte durch die zügige Auszahlung der Kaufpreise seine Ernsthaftigkeit bekräftigen. Derzeit läuft eine zweite Ankaufs-Tranche und das freibleibende Angebot steht allen geschädigten P&R-Anlegern weiterhin offen.
Individualisierte Kaufangebote des Investors werden durch Schirp & Partner unterbreitet
Schirp & Partner ist autorisiert, interessierten P&R-Gläubigern die individualisierten Angebote zu unterbreiten. Die von uns vertretenen P&R-Gläubiger, die seit Mitte November ihre Kaufangebote erhalten haben, haben das Angebot sehr positiv aufgenommen. Für viele der Anleger ist es in erster Linie interessant, jetzt einen Schlussstrich unter das Investment zu ziehen und schnell aus den Insolvenzverfahren aussteigen zu können.
Darüber hinaus ermöglicht der Verkauf der Insolvenzansprüche an den Investor, mögliche Rückforderungsansprüche abzuwehren, die die Insolvenzverwalter Dr. Jaffé und Dr. Heinke derzeit noch prüfen. Allerdings muss den geschädigten Anlegern auch bewusst sein, dass sie mit dem Verkauf auf eventuell höher ausfallende Erlöse verzichten, die im Verlaufe des Insolvenzverfahrens – vielleicht – in den nächsten Jahren erzielt werden können.
Das aktuelle P&R-Kaufangebot stellt damit eine bedenkenswerte Alternative zur weiteren Teilnahme am Insolvenzverfahren dar.
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Wir bieten auch weiterhin allen interessierten Anlegern der insolventen P&R-Firmen an, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Schirp & Partner unterbreitet Ihnen sodann kostenfrei ein für Sie unverbindliches Kaufangebot, das Sie in Ruhe prüfen können. Die anwaltlichen Gebühren für die Prüfung, Unterbreitung und Abwicklung des Kauf- und Übertragungsvertrages werden vom Käufer übernommen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Dr. Wolfgang Schirp und Dr. Susanne Schmidt-Morsbach.