Volkswagen-Abgasskandal: Musterverfahren nach dem KapMuG beginnt – Anleger können jetzt ihre Ansprüche anmelden!
Im Volkswagen-Abgasskandal gibt es seit wenigen Tagen eine erfreuliche Entwicklung: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat nun einen Musterkläger bestimmt. Damit beginnt das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Alle noch nicht klagenden Anleger können ihre Ansprüche verjährungshemmend zum Musterverfahren anmelden.
Volkswagen-Abgasskandal: Die Frist für die Anmeldung beträgt sechs Monate und endet am 8. September 2017!
Die Durchführung eines Musterverfahrens bedeutet, dass für alle Schadenskompensation suchenden Anleger verbindlich entschieden wird, ob die Volkswagen AG als börsennotiertes Unternehmen ihre Ad-hoc-Mitteilungspflicht verletzt und sich somit gegenüber den Anlegern schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Volkswagen-Aktionäre sollten zeitnah handeln und ihre Ansprüche im Musterverfahren anmelden. Dies ist gegenüber der Klage weitaus kostengünstiger.
Aber auch Anleihegläubiger und Inhaber von Derivaten (z.B. Optionsscheine oder Zertifikate) können ihre Ansprüche im Musterverfahren anmelden, ebenso wie Porsche-Aktionäre. Es ist nämlich davon auszugehen, dass die Volkswagen AG auch diesen Schaden zu verantworten hat.
Sollten Sie also Wertpapiere der Volkswagen AG und/oder der Porsche SE besitzen und bisher noch keine Klage eingereicht haben, können Sie Ihre Ansprüche im Musterverfahren anmelden.
Bitte kontaktieren Sie uns, sofern auch Sie daran interessiert sind, Ihre Ansprüche durch uns im Musterverfahren vertreten zu lassen.
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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