Vertretung in den Gläubigerversammlungen der UDI-Gesellschaften
Anfang September eröffnete das Amtsgericht Leipzig das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaften UDI Energie Mix (II) Festzins GmbH & Co. KG und UDI Energie Festzins III bis IX. Nun stehen weitere wichtige Termine für Gläubiger an. Am 03.12. sowie am 10.12. werden am Insolvenzgericht in Leipzig die nächsten Gläubigerversammlungen stattfinden.
Dort wird der Insolvenzverwalter im Rahmen des Berichtstermins über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen und die Aussichten über die mögliche Fortführung des Betriebs des schuldnerischen Unternehmens berichten. Des Weiteren wird der Gläubigerausschuss gewählt, der die Aufgabe hat, den Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu überwachen. Es ist auch möglich, im Rahmen des Berichtstermins den Insolvenzverwalter auszutauschen.
UDI-Anlegern, die nicht persönlich vor Ort sein können, können sich durch die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner vertreten lassen. Leider können wir Anleger, die das Angebot der U Prevent 20 GmbH angenommen haben im Insolvenzverfahren nicht vertreten. Gerne können sich Anleger bei uns melden. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Handlungsoptionen.
Anleger können noch bis zum 5. bzw. 12. Oktober 2021 ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Ausschlussfrist. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung ihrer Forderungen und vertreten Sie im Insolvenzverfahren.
Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen stehen Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Herr Artem Zykov für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Weitere Informationen finden Sie hier. Für eine Vertretung im Gerichtstermin benötigen wir eine Vollmacht im Original.