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Verschärfung des Corona-​Lockdown? Fachanwälte sehen milliardenschwere Entschädigungsforderungen auf die Bundesländer zurollen

(18.01.2021)

Am Diens­tag – also mor­gen – ta­gen das Bun­des­kanz­ler­amt und Ver­tre­ter al­ler 16 Bun­des­län­der, um das wei­tere Vor­ge­hen in der Pan­de­mie zu be­spre­chen. Auf der Ta­ges­ord­nung ste­hen ver­schie­dene Maß­nah­men, die den Lock­down ver­län­gern und wo­mög­lich auch ver­schär­fen sol­len. Ex­per­ten se­hen mil­li­ar­den­schwere Ent­schä­di­gungs­for­de­run­gen auf die Bun­des­län­der zu­rol­len. In meh­re­ren Bun­des­län­dern sind Ent­schä­di­gungs­kla­gen be­reits ein­ge­reicht, in al­len an­de­ren Bun­des­län­dern wer­den sie vorbereitet.

Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht Dr. Wolf­gang Schirp aus Ber­lin, der ei­ner In­itia­tive von über 1.000 Ge­wer­be­trei­ben­den vor­steht: „Die Bun­des­län­der soll­ten sich sehr gut über­le­gen, ob sie die Si­tua­tion der Wirt­schaft tat­säch­lich wei­ter er­schwe­ren wol­len. Die Län­der tra­gen ju­ris­tisch die Ver­ant­wor­tung, denn sie er­las­sen die Corona-​Verordnungen, durch die in die Frei­heit der Be­triebe ein­ge­grif­fen wird. Auch wenn man die bis­her ge­trof­fe­nen Maß­nah­men grund­sätz­lich ak­zep­tiert, so han­delt es sich doch um mas­sive Ein­griffe in die Grund­rechte aus Art. 12 (Be­rufs­frei­heit) und Art. 14 (Ei­gen­tums­frei­heit), für die zwin­gend Ent­schä­di­gung zu leis­ten ist. Diese Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen müs­sen die Bun­des­län­der in ih­ren Haus­halts­pla­nun­gen be­rück­sich­ti­gen. Es gibt kei­nen kos­ten­lo­sen Lock­down! Im Ge­gen­teil – die­ser Weg der Pan­de­mie­be­kämp­fung hat sei­nen Preis. Das muss je­dem po­li­tisch Ver­ant­wort­li­chen bei sei­nen Ent­schei­dun­gen be­wusst sein.“

Dr. Wolf­gang Schirp wei­ter: „Der bis­he­rige po­li­ti­sche An­satz, den ge­schä­dig­ten Un­ter­neh­men über „Bei­hil­fen“ un­ter die Arme grei­fen zu wol­len, springt zu kurz. Zum ei­nen ha­ben viele Ge­schä­digte bis heute keine Hil­fen er­hal­ten, oder die Hil­fen wa­ren voll­kom­men un­zu­läng­lich. Auch steht bei die­sem An­satz häu­fig das EU-​Recht im Wege, so dass zum Bei­spiel große ver­bun­de­nen Un­ter­neh­men we­nig oder gar nichts er­hal­ten. Der An­satz ist aber auch ju­ris­tisch falsch. Denn wir re­den hier nicht über frei­wil­lige „Bei­hil­fen“, die der Staat im Gna­den­wege ge­wäh­ren oder nicht ge­wäh­ren kann, son­dern wir re­den über Rechts­an­sprü­che auf Ent­schä­di­gung, die den be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men zu­ste­hen und die im Zwei­fel auch ju­ris­tisch durch­setz­bar sind.“

Dr. Schirp for­dert: „Bei al­len Dis­kus­sio­nen über Lockdown-​Maßnahmen müs­sen nicht nur Ärzte kon­sul­tiert wer­den, son­dern es ge­hört wirt­schaft­li­cher und ju­ris­ti­scher Sach­ver­stand mit an den Tisch. So wie jetzt kön­nen wir nicht wei­ter­ma­chen. Wir rui­nie­ren ganze Be­rei­che un­se­rer Wirt­schaft in Grund und Bo­den, und wir rui­nie­ren die Staats­fi­nan­zen gleich mit. Das ist umso we­ni­ger ein­zu­se­hen, als die In­fek­ti­ons­zah­len ak­tu­ell so­gar zurückgehen.“

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