Volkswagen AG

Der Volkswagen-​Konzern hat eine Viel­zahl von An­lei­hen be­ge­ben. An­lei­he­gläu­bi­ger kön­nen Scha­den­er­satz­an­sprü­che ge­gen die VW AG gel­tend ma­chen. Sie ha­ben zum ei­nen die Mög­lich­keit, Klage zu er­he­ben. Zum an­de­ren kön­nen sie bis zum 8. Sep­tem­ber 2017 aber auch noch kos­ten­güns­tig Scha­den­er­satz­an­sprü­che in dem vor dem Ober­lan­des­ge­richt Braun­schweig ge­führ­ten Mus­ter­ver­fah­ren an­mel­den. Dies gilt auch, wenn die An­leihe nicht di­rekt von der VW AG emit­tiert wurde, son­dern z. B. von ei­ner Toch­ter­ge­sell­schaft der VW AG.

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