Volkswagen AG
Der Volkswagen-Konzern hat eine Vielzahl von Anleihen begeben. Anleihegläubiger können Schadenersatzansprüche gegen die VW AG geltend machen. Sie haben zum einen die Möglichkeit, Klage zu erheben. Zum anderen können sie bis zum 8. September 2017 aber auch noch kostengünstig Schadenersatzansprüche in dem vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geführten Musterverfahren anmelden. Dies gilt auch, wenn die Anleihe nicht direkt von der VW AG emittiert wurde, sondern z. B. von einer Tochtergesellschaft der VW AG.
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