Signa 05
Die letzte Ausschüttung haben die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Signa 05 der HGA Luxemburg Objekt Ikaros Immobilienfonds GmbH & Co. KG im Jahre 2015 erhalten. Insgesamt sind rd. 35 % der Beteiligung an die Anleger zurückgeflossen. Aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist können die entstandenen Schadensersatzansprüche der Anleger bereits ab Oktober 2017 verjähren (taggenau zehn Jahre nach Beitritt). Betroffene Anleger müssen sich daher jetzt entscheiden, ob sie ihre Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend machen wollen. Es ist nicht möglich, die weitere Entwicklung des Fonds zunächst zu beobachten, weil zwischenzeitlich die Verjährung der Schadensersatzansprüche eintreten würde.
Wir halten eine Klage insbesondere wegen der nicht offengelegten Kumulation der Risiken durch die nahezu parallel gewählten Laufzeiten von Darlehensvertrag und Mietverträgen für erfolgversprechend. Die Kanzlei Schirp & Partner hat in der Vergangenheit mit ähnlichen Fallgestaltungen obsiegende Urteile vor verschiedenen Landgerichten erstritten.
Daneben bestehen weitere wesentliche Prospektfehler:
- in den Darstellungen zur Beendigung der Kapitalanlage,
- bei der Bewertung der einzelnen Risiken,
- in der Darstellung der Prognosen und
- wegen nicht offengelegter Finanzierungsrisiken.
Wir empfehlen Anlegern des Fonds, jetzt ihre Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung gerichtlich geltend zu machen. Es droht hoher Kapitalverlust; derzeit ist nicht erkennbar, dass es über die bereits zurückgeflossenen 35 % der Beteiligung hinaus noch weitere Rückzahlungen an die Anleger geben wird. Keiner kann derzeit eine verlässliche Prognose über die weitere Entwicklung des Fonds treffen.
Ziel der Klage aus Prospekthaftung ist es, die Anleger so zu stellen, wie sie stünden, wenn sie die Beteiligung bei ordnungsgemäßer Aufklärung durch den Prospekt nicht gezeichnet hätten. Die Klage richtet sich also darauf, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital zzgl. Agio abzüglich der bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückerhalten. Im Gegenzug wird die Beteiligung zurückgegeben.
Die Anleger, die Interesse haben, sich dem Vorgehen im Rahmen einer Sammelklage anzuschließen, können sich gerne für weitere Informationen an die Kanzlei Schirp & Partner wenden, zuständig ist Rechtanwältin Anne Wenzelewski.
Zum Sachstand beim Fonds Signa 05
Mit dem Schreiben vom 18. April 2017 wurden die Anleger des Fonds Signa 05 aufgefordert, im Wege der außerordentlichen Beschlussfassung über die Anschlussfinanzierung des Fonds abzustimmen. Hintergrund ist, dass die Anfangsfinanzierung des Fonds zum 28. Februar 2017 auslief. Der Finanzinvestor Lone Star, an den das Darlehen 2015 übertragen wurde, wollte die Finanzierung nicht langfristig verlängern. Die Geschäftsführung des Fonds war daher gezwungen, nach einer Anschlussfinanzierung zu suchen. Mittelfristig wurde zunächst das Darlehen bei Lone Star bis zum 31. August 2017 verlängert. Diese Verlängerung kostet den Fonds bereits 330.000 Euro Prolongationsgebühr pro Monat.
Das aktuelle Finanzierungsangebot über ein Darlehensvolumen von 83,5 Mio. Euro bedeutet weitere Einschnitte für die Anleger:
- keine Ausschüttungen während der Laufzeit der Anschlussfinanzierung (5 Jahre)
- Laufzeitverlängerung der atypisch stillen Beteiligung bis zum 31. Dezember 2022
- Anpassung der Kündigungsfrist für die Anleger auf den 31. Dezember 2022
Derzeit ist die Fondsimmobilie vollständig an Deloitte und die Nordea Bank vermietet. Deloitte hat bereits angekündigt, den Mietvertrag nicht über den 14. Juli 2019 verlängern zu wollen. Die Mietverträge der Nordea Bank enden am 14. März 2021. Die Anleger können derzeit nur hoffen, dass eine Anschlussvermietung gelingt. Vor diesem Hintergrund erscheint die Rückabwicklung der Beteiligung der sichere Weg, um das eingesetzte Kapital zurückzuholen.