RENÉ LEZARD Mode GmbH
Die René Lezard-Gruppe hatte im November 2012 eine Anleihe über 15 Mio. Euro (WKN: A1PGQR) begeben. Das von der Gläubigerversammlung im November 2016 beschlossene Restrukturierungskonzept konnte die Insolvenz des Unternehmens aber leider nicht verhindern, weil der Investor kurzfristig absprang. Das Insolvenzverfahren ist nunmehr vom Amtsgericht Würzburg eröffnet worden.
Die Kanzlei Schirp & Partner ist schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gewählt worden. Gemäß § 19 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz ist sie darum allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Die Kanzlei Schirp & Partner hat dementsprechend die Forderungen aller Anleihegläubiger ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter angemeldet, die Anleihegläubiger sind dazu selbst nicht berechtigt.
Mehr erfahren Sie auf unserem Blog Achtung Anleihe! Zuständige Rechtsanwältin ist Dr. Susanne Schmidt-Morsbach.