Prosavus AG
Die Prosavus AG hat Genussrechte ausgegeben. 2014 wurde das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet, so dass die Forderungen der Genussrechtsgläubiger nicht mehr bedient werden. Insolvenzverwalter in dem Verfahren über das Vermögen der Prosavus AG ist Frank-Rüdiger Scheffler. Unsere Kanzlei hat durchgesetzt, dass das Insolvenzgericht eine Gläubigerversammlung für alle Genussrechtsgläubiger der Prosavus AG nach dem Schuldverschreibungsgesetz durchgeführt hat. Auf dieser Versammlung wurde ein gemeinsamer Vertreter gewählt, dessen Aufgabe es ist, alle Forderungen aus den Genussrechten beim Insolvenzverwalter anzumelden. Wir gehen davon aus, dass dies ordnungsgemäß erfolgt ist.
Der Insolvenzverwalter hatte den angemeldeten Forderungen widersprochen, weil in den Genussrechtsbedingungen ein Nachrang vereinbart worden ist. Das bedeutete, dass zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt werden und dann alle nicht nachrangigen Forderungen bedient werden müssen – erst danach wären die Genussrechtsgläubiger bei der Verteilung zu berücksichtigen. Der gemeinsame Vertreter hatte darum eine Klage gegen den bestreitenden Insolvenzverwalter eingereicht. Das Gericht hat zwischenzeitlich entschieden, dass die Vereinbarung des Nachrangs wirksam ist.
Daneben haben die Genussrechtsgläubiger auch Schadenersatzansprüche. Unsere Kanzlei hat für hunderte Mandanten diese Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet. Auf die Schadenersatzansprüche kommt es aufgrund der gerichtlich festgestellten Nachrangigkeit nun insbesondere an.
Das Strafverfahren gegen Herrn Biel befindet sich z.Zt. in der Berufung.