HCI Shipping Select 26

Das Be­tei­li­gungs­an­ge­bot des HCI Ship­ping Sel­ect 26 wurde wäh­rend der be­gin­nen­den Schiff­fahrts­krise plat­ziert. Von den ur­sprüng­lich acht Schiffs­ge­sell­schaf­ten des Port­fo­lios ha­ben vier Schiffs­ge­sell­schaf­ten der Produkten-​/​Chemikalientanker be­reits 2012 In­sol­venz an­ge­mel­det. Im Juni 2013 wur­den die An­le­ger in­for­miert, dass der Ver­kauf der vier Platt­form­ver­sor­ger (D-​Schiffe) an die Hel­les­pont Ma­rine Ser­vices Ltd. ge­schei­tert ist. Die Schiffe sol­len jetzt frei­hän­dig ver­kauft wer­den. Nach der Ein­schät­zung der Ge­schäfts­füh­rung ist der ge­plante Ver­kaufs­er­lös von 27 Mio. US-​Dollar nicht zu er­rei­chen. Der Markt­wert der Schiffe liegt der­zeit zwi­schen 25. Mio. und 30 Mio. US-​Dollar. Die Ge­schäfts­füh­rung geht da­von aus, dass die Preise nach dem Schei­tern des Ver­kaufs der Schiffe an die Hel­les­pont Ma­rine Ser­vices Ltd. noch ein­mal nach­ge­ben wer­den. Es ist der­zeit also nicht ab­seh­bar, ob, wann und zu wel­chen Kon­di­tio­nen die D-​Schiffe ver­kauft wer­den können.

Auf­grund der In­sol­venz der vier Schiffs­ge­sell­schaf­ten ist ein Teil des von den An­le­gern ein­ge­zahl­ten Ka­pi­tals si­cher verloren.

Nach un­se­ren Ana­ly­sen ist der Pro­spekt in we­sent­li­chen Punk­ten un­voll­stän­dig und feh­ler­haft, so dass zu­guns­ten der An­le­ger ein Scha­dens­er­satz­an­spruch be­steht. Ei­nen we­sent­li­chen Pro­spekt­feh­ler be­grün­det die Tat­sa­che, dass über den In­halt der Dar­le­hens­ver­träge nicht aus­rei­chend auf­ge­klärt wurde. Au­ßer­dem wur­den bei­spiels­weise die Schiffs­be­triebs­kos­ten zu nied­rig kal­ku­liert und die An­ga­ben zum Li­qui­di­täts­er­geb­nis sind fehlerhaft.

Eine erste von un­se­rer Kanz­lei ge­führte Sam­mel­klage war erst­in­stanz­lich er­folg­reich. Das Land­ge­richt Ham­burg folgte hier­bei un­se­rer Ar­gu­men­ta­tion und be­fand den Emis­si­ons­pro­spekt für feh­ler­haft. Das Ur­teil ist je­doch nicht rechts­kräf­tig ge­wor­den, weil die Be­klag­ten Be­ru­fung ein­ge­legt haben.

Zwi­schen­zeit­lich ist ein Mus­ter­ver­fah­ren nach dem Kapitalanleger-​Musterverfahrensgesetz (KapMuG) auf den Weg ge­bracht wor­den. Ein Vor­la­ge­be­schluss wurde be­reits er­las­sen, wo­durch alle noch an­hän­gi­gen Ge­richts­ver­fah­ren, egal ob in ers­ter oder zwei­ter In­stanz, aus­ge­setzt wur­den. Es wird nun im Rah­men die­ses KapMuG-​Verfahrens ein­heit­lich zu prü­fen sein, ob der vor­lie­gende Emis­si­ons­pro­spekt zum Fonds HCI Ship­ping Sel­ect 26 feh­ler­haft ist oder nicht.

Der Vor­teil ei­nes Mus­ter­ver­fah­rens für die be­trof­fe­nen An­le­ger be­steht darin, die An­sprü­che auf Scha­dens­er­satz durch eine kos­ten­güns­ti­gere An­mel­dung ver­jäh­rungs­hem­mend gel­tend ma­chen zu kön­nen, ohne hier­für ein ei­ge­nes Kla­ge­ver­fah­ren zu füh­ren. Die Frist für eine sol­che An­mel­dung be­trägt sechs Mo­nate ab Be­kannt­gabe des Mus­ter­klä­gers durch das Gericht.

Die An­spruchs­an­mel­dung ist noch bis zum 10.03.2019 mög­lich. Wir emp­feh­len Ih­nen al­ler­dings eine An­spruchs­an­mel­dung be­reits in 2018 vor­neh­men zu las­sen, da die kennt­nis­ab­hän­gige Ver­jäh­rung ein­zel­ner Pro­spekt­feh­ler zum 31.12.2018 droht!

Sind auch Sie be­trof­fen? Bitte neh­men Sie Kon­takt zu uns auf, wir be­ra­ten Sie gerne hin­sicht­lich Ih­rer Handlungsmöglichkeiten.

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