HCI Schiffsportfolio X
Anfang Mai 2014 wurde die erste Klage von insgesamt 52 Anlegern des HCI Schiffsportfolio X beim Landgericht Hamburg eingereicht; einige Dutzend weitere Klagen von Gesellschaftern, die sich später zu diesem Schritt entschlossenen hatten, folgten. Die Anleger verfolgen das Ziel, von den beteiligten Konzerngesellschaften der HCI-Gruppe so gestellt zu werden wie sie stünden, wären sie die Beteiligungen nicht eingegangen. Unsere Klage stützt sich vorrangig auf nicht offengelegte Zwischenhandelsgewinne von Gründungsgesell-schafterinnen bei zwei der sechs Schiffe (jeweils in Millionenhöhe!) sowie auf eine völlig unzureichende Darstellung der Sprengkraft einer Wechselkurs-Änderungs-Klausel in allen sechs Darlehenskonstrukten; diese erwies sich als maßgeblich für den wirtschaftlichen Niedergang.
Die erste mündliche Verhandlung am 2. Juni 2015 führte leider zu einer Vollabweisung, weil das Gericht den Klägern die vorgetragenen Zwischenhandelsgewinne – ohne die angebotenen Beweise zu erheben – nicht „geglaubt“ hat und weil es die Prospekt-Hinweise betreffend die Finanzierungsrisiken für ausreichend ansah. Beiden tragenden Argumentationslinien konnten wir nicht einmal ansatzweise folgen und daher guten Gewissens die Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht empfehlen, der die meisten Kläger auch gefolgt sind. Es wird sicherlich mindestens bis Mitte 2016 dauern, wenn nicht noch bedeutend länger, bis hier Klarheit geschaffen ist.
Neue Klagen sind nicht mehr möglich, da die zehnjährige Frist für Schadenersatzklagen verstrichen ist (der Zeichnungszeitraum endete Juni 2005), so dass wir die Argumente hier nicht im einzelnen ausbreiten. Es wird sich herausstellen, ob die Kläger (prozentual nur eine kleine Minderheit der Gesellschafter) mutig den einzig erfolgversprechenden Weg zur Schadensbeseitigung (oder –minimierung) beschritten haben oder aber, vielzitiert, dem „schlechten Geld noch gutes hinterhergeworfen haben“. Es ist bloß so, dass die Nicht-Kläger dies auch fortlaufend tun: Den meisten Gesellschaftern scheint gar nicht klar zu sein, dass die HCI Jahr für Jahr 2,5 Prozentpunkte des für die Treugeber gehaltenen (nominellen) Gesellschaftskapitals entnimmt. Das ist rechtens und auch so prospektiert, es wird nur oftmals überlesen, bzw. nicht in seiner vollen Bedeutung erfasst. Konkret bedeutet das: Wenn das operative Geschäft – nach Kapitaldienst – eine Rendite von 2,5 % erwirtschaftet, stehen Sie überhaupt erst pari. Anders gesagt: Erst ein 2,5 Prozentpunkte übersteigender Gewinn schlägt sich real bei Ihnen, den Unternehmensinhabern, nieder! Wie realistisch ist das, wenn jetzt schon laufend Schiffsverkäufe nötig sind, um überhaupt (vorerst) überlebensfähig zu bleiben? Und nach zwei bis drei Verkäufen von sechs Schiffen bleibt ja nicht mehr viel übrig, womit man überhaupt Gewinne erwirtschaften könnte. Verglichen damit nehmen sich die Rechtsverfolgungskosten bescheiden aus. Gut – in ein oder zwei Jahren werden wir alle mehr wissen und werden Sie hier nachlesen können, wer die „bessere Wette gesetzt“ hat.
Sollten auch Sie zu dem enttäuschten Anlegerkreis gehören, beraten wir Sie gern.