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HCI Schiffsportfolio X

An­fang Mai 2014 wurde die erste Klage von ins­ge­samt 52 An­le­gern des HCI Schiff­s­port­fo­lio X beim Land­ge­richt Ham­burg ein­ge­reicht; ei­nige Dut­zend wei­tere Kla­gen von Ge­sell­schaf­tern, die sich spä­ter zu die­sem Schritt ent­schlos­se­nen hat­ten, folg­ten. Die An­le­ger ver­fol­gen das Ziel, von den be­tei­lig­ten Kon­zern­ge­sell­schaf­ten der HCI-​Gruppe so ge­stellt zu wer­den wie sie stün­den, wä­ren sie die Be­tei­li­gun­gen nicht ein­ge­gan­gen. Un­sere Klage stützt sich vor­ran­gig auf nicht of­fen­ge­legte Zwi­schen­han­dels­ge­winne von Gründungsgesell-​schafterinnen bei zwei der sechs Schiffe (je­weils in Mil­lio­nen­höhe!) so­wie auf eine völ­lig un­zu­rei­chende Dar­stel­lung der Spreng­kraft ei­ner Wechselkurs-​Änderungs-​Klausel in al­len sechs Dar­le­hens­kon­struk­ten; diese er­wies sich als maß­geb­lich für den wirt­schaft­li­chen Niedergang.

Die erste münd­li­che Ver­hand­lung am 2. Juni 2015 führte lei­der zu ei­ner Voll­ab­wei­sung, weil das Ge­richt den Klä­gern die vor­ge­tra­ge­nen Zwi­schen­han­dels­ge­winne – ohne die an­ge­bo­te­nen Be­weise zu er­he­ben – nicht „ge­glaubt“ hat und weil es die Prospekt-​Hinweise be­tref­fend die Fi­nan­zie­rungs­ri­si­ken für aus­rei­chend an­sah. Bei­den tra­gen­den Ar­gu­men­ta­ti­ons­li­nien konn­ten wir nicht ein­mal an­satz­weise fol­gen und da­her gu­ten Ge­wis­sens die Be­ru­fung zum Han­sea­ti­schen Ober­lan­des­ge­richt emp­feh­len, der die meis­ten Klä­ger auch ge­folgt sind. Es wird si­cher­lich min­des­tens bis Mitte 2016 dau­ern, wenn nicht noch be­deu­tend län­ger, bis hier Klar­heit ge­schaf­fen ist.

Neue Kla­gen sind nicht mehr mög­lich, da die zehn­jäh­rige Frist für Scha­den­er­satz­kla­gen ver­stri­chen ist (der Zeich­nungs­zeit­raum en­dete Juni 2005), so dass wir die Ar­gu­mente hier nicht im ein­zel­nen aus­brei­ten. Es wird sich her­aus­stel­len, ob die Klä­ger (pro­zen­tual nur eine kleine Min­der­heit der Ge­sell­schaf­ter) mu­tig den ein­zig er­folg­ver­spre­chen­den Weg zur Scha­dens­be­sei­ti­gung (oder –mi­ni­mie­rung) be­schrit­ten ha­ben oder aber, viel­zi­tiert, dem „schlech­ten Geld noch gu­tes hin­ter­her­ge­wor­fen ha­ben“. Es ist bloß so, dass die Nicht-​Kläger dies auch fort­lau­fend tun: Den meis­ten Ge­sell­schaf­tern scheint gar nicht klar zu sein, dass die HCI Jahr für Jahr 2,5 Pro­zent­punkte des für die Treu­ge­ber ge­hal­te­nen (no­mi­nel­len) Ge­sell­schafts­ka­pi­tals ent­nimmt. Das ist rech­tens und auch so pro­spek­tiert, es wird nur oft­mals über­le­sen, bzw. nicht in sei­ner vol­len Be­deu­tung er­fasst. Kon­kret be­deu­tet das: Wenn das ope­ra­tive Ge­schäft – nach Ka­pi­tal­dienst – eine Ren­dite von 2,5 % er­wirt­schaf­tet, ste­hen Sie über­haupt erst pari. An­ders ge­sagt: Erst ein 2,5 Pro­zent­punkte über­stei­gen­der Ge­winn schlägt sich real bei Ih­nen, den Un­ter­neh­mens­in­ha­bern, nie­der! Wie rea­lis­tisch ist das, wenn jetzt schon lau­fend Schiffs­ver­käufe nö­tig sind, um über­haupt (vor­erst) über­le­bens­fä­hig zu blei­ben? Und nach zwei bis drei Ver­käu­fen von sechs Schif­fen bleibt ja nicht mehr viel üb­rig, wo­mit man über­haupt Ge­winne er­wirt­schaf­ten könnte. Ver­gli­chen da­mit neh­men sich die Rechts­ver­fol­gungs­kos­ten be­schei­den aus. Gut – in ein oder zwei Jah­ren wer­den wir alle mehr wis­sen und wer­den Sie hier nach­le­sen kön­nen, wer die „bes­sere Wette ge­setzt“ hat.

Soll­ten auch Sie zu dem ent­täusch­ten An­le­ger­kreis ge­hö­ren, be­ra­ten wir Sie gern.

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