German Pellets GmbH

Der Brenn­stoff­her­stel­ler be­gab meh­rere An­lei­hen und ins­be­son­dere auch Genussrechte.

Im Juli 2016 wurde das In­sol­venz­ver­fah­ren er­öff­net. Die Gläu­bi­ger ha­ben aus dem Ver­fah­ren nur eine mi­ni­male Zah­lung zu erwarten.

Die Kanz­lei Schirp & Part­ner hat aber im Mai 2017 Ein­sicht in die Ak­ten des Er­mitt­lungs­ver­fah­rens ge­gen den Ge­schäfts­füh­rer Pe­ter Horst Lei­bold beim Amts­ge­richt Ros­tock ge­nom­men. Die­ser ist zu ent­neh­men, dass In­sol­venz­ver­schlep­pung vor­liegt. An­lei­he­gläu­bi­ger und Ge­nuss­rech­te­inha­ber, die nach dem 1. April in­ves­tiert ha­ben, kön­nen ge­gen Lei­bold auf­grund per­sön­li­cher In­sol­venz­ver­schlep­pung vor­ge­hen und Scha­den­er­satz­an­sprü­che gel­tend ma­chen, da die Zah­lungs­un­fä­hig­keit be­reits am 31. März 2015 eintrat.

Schirp & Part­ner füh­ren be­reits ver­schie­den Kla­gen; wei­tere Kla­gen sind möglich.

Mehr er­fah­ren Sie auf un­se­rem Blog Ach­tung An­leihe! Zu­stän­dige Rechts­an­wäl­tin ist Dr. Su­sanne Schmidt-Morsbach.

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang