German Pellets GmbH
Der Brennstoffhersteller begab mehrere Anleihen und insbesondere auch Genussrechte.
Im Juli 2016 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger haben aus dem Verfahren nur eine minimale Zahlung zu erwarten.
Die Kanzlei Schirp & Partner hat aber im Mai 2017 Einsicht in die Akten des Ermittlungsverfahrens gegen den Geschäftsführer Peter Horst Leibold beim Amtsgericht Rostock genommen. Dieser ist zu entnehmen, dass Insolvenzverschleppung vorliegt. Anleihegläubiger und Genussrechteinhaber, die nach dem 1. April investiert haben, können gegen Leibold aufgrund persönlicher Insolvenzverschleppung vorgehen und Schadenersatzansprüche geltend machen, da die Zahlungsunfähigkeit bereits am 31. März 2015 eintrat.
Schirp & Partner führen bereits verschieden Klagen; weitere Klagen sind möglich.
Mehr erfahren Sie auf unserem Blog Achtung Anleihe! Zuständige Rechtsanwältin ist Dr. Susanne Schmidt-Morsbach.