Deutsche Bank Patentportfolio I
Die Deutsche Bank AG hat im Jahr 2007 – nach Patent Select I und II – einen dritten Patentfonds zusammen mit der Clou Partners AG aufgelegt. Der als Blind-Pool konzipierte Fonds sollte mit Hilfe der IP Bewertungs AG Patente bewerten, kaufen und verwerten. Schon bald zeichnete sich ab, dass die im Prospekt als führende europäische Patentbewertungsfirma gefeierte IP Bewertungs AG ihren Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkam. Im Jahr 2010 meldete die IP Bewertungs AG Insolvenz an. Der Fonds hat sich als Fehlinvestition erwiesen.
Wir führen eine Vielzahl von Gerichtsverfahren gegen die beratende Deutsche Bank, da die Darstellung der Expertise der IP Bewertungs AG, des wesentlichen Partners des Fonds, im Angebotsprospekt nach unserer Überzeugung irreführend, falsch und unvollständig ist und die Risiken des Blind-Pool-Konzeptes nicht hinreichend dargestellt wurden. Da außerdem realisierte Risiken bereits bei Fondsauflage erkennbar waren, räumen wir der Klage gute Erfolgsaussichten ein.
Darüber hinaus haben wir ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (kurz: KapMuG) beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main in die Wege geleitet. Wir vertreten hier den Musterkläger als Musterklägervertreter. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 12. Juli 2017 die Feststellungsziele unseres Musterklägers leider zurückgewiesen hat, haben wir vor dem Bundesgerichtshof Rechtsbeschwerde einlegen lassen. Wir sind weiterhin sehr zuversichtlich, dass sich die Deutsche Bank verantworten muss. Mit einer Entscheidung durch die Karlsruher Richter ist wohl erst im Laufe des Jahres 2020 zu rechnen.
Beteiligte Fonds
- Deutsche Bank Patentportfolio I
- Deutsche Bank Patent Select II