Cinerenta Medienfonds
Cinerenta hatte im Zeitraum 1997 bis 2003 fünf geschlossene Medienfonds mit gut 450 Millionen Euro auf den Markt gebracht. Die Anleger haben sich mittelbar über einen Treuhänder, die Contor GmbH, an den Fonds beteiligt. Die Fonds waren durch diverse Versicherungen oder Garantien abgesichert, so dass sie oft als „sichere Vermögensanlagen“ angeboten wurden. Zudem boten sie ganz erhebliche Steuervorteile im Jahr der Zeichnung. In den Emissionsprospekten finden sich wesentliche Fehler, die bereits Gegenstand einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen waren. Insbesondere hat die Treuhänderin nicht über bestehende Verflechtungen und Sondervorteile für Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaften aufgeklärt. Diese Fälle sind höchstrichterlich durch den BGH entschieden. Eine Haftung der Contor GmbH ist geklärt. Allerdings musste die Treuhänderin im Jahr 2010 Insolvenz anmelden, nachdem ihre Haftpflichtversicherung ihr unerwartet und überraschend den versicherungsrechtlichen Deckungsschutz entzog.
Wir vertreten gegenwärtig in diesem Komplex eine Vielzahl von Anlegern über die Prospekthaftungsklagen hinaus im Zusammenhang der Forderungsanmeldungen in der Insolvenz der Contor und sind unseren Mandanten dabei behilflich, ihre Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Es handelt sich in diesen Fällen sowohl um gerichtliche als auch um außergerichtliche Vertretungen im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens und vor Gerichten im Rahmen von Haftpflichtprozessen.
Beteiligte Unternehmen
Cinerenta mbH & Co. Medienbeteiligungs KG (Cinerenta 1)
Cinerenta mbH & Co. Zweite Medienbeteiligungs KG (Cinerenta 2)
Cinerenta mbH & Co. Dritte Medienbeteiligungs KG (Cinerenta 3)
Cinerenta mbH & Co. Vierte Medienbeteiligungs KG (Cinerenta 4)
Cinerenta mbH & Co. Fünfte Medienbeteiligungs KG (Cinerenta 5)