Aquila HydropowerINVEST II

Das Emis­si­ons­haus Aquila Ca­pi­tal hat im Ok­to­ber 2011 den Fonds „Sou­the­ast Eu­rope Hy­dro­powe­r­IN­VEST II GmbH & CO. KG“ (kurz Hy­dro­power II) auf­ge­legt. Die An­le­ger soll­ten da­bei von ei­nem In­vest­ment in die Strom­erzeu­gung durch Was­ser­kraft pro­fi­tie­ren. Der Fonds er­warb hier­für ein Was­ser­kraft­werk in der Tür­kei. Dar­über hin­aus gab es die Mög­lich­keit, dass der Fonds wei­tere Was­ser­kraft­werke in Südost-​Europa er­wirbt, was letzt­end­lich aber nicht um­ge­setzt wer­den konnte, so­dass es bei dem ei­nen Kraft­werk in der Tür­kei blieb.

Laut Pro­spekt soll­ten nach 20 Jah­ren ins­ge­samt 590 % Ge­samt­ren­dite für die An­le­ger her­aus­sprin­gen. Ein Groß­teil hier­von sollte durch die jähr­li­che Strom­erzeu­gung er­wirt­schaf­tet wer­den, der Rest durch den Ver­kauf des Kraft­werks. Laut Pro­spekt sollte das Was­ser­kraft­werk jähr­lich bis zu 150 GWh Strom pro­du­zie­ren, der dann am Spot­markt oder zu ei­ner staat­lich ga­ran­tier­ten Ein­spei­se­ver­gü­tung ver­äu­ßert wer­den sollte.

Ein­ge­wor­ben wur­den etwa 35 Mio. Euro. Der ver­blei­bende Teil des Kauf­prei­ses für das Was­ser­kraft­werk wurde durch ein bei der tür­ki­schen Ak­bank auf­ge­nom­me­nes Dar­le­hen in Höhe von gut 54 Mio. Dol­lar fremdfinanziert.

Doch gleich im ers­ten Jahr blieb die Strom­pro­duk­tion er­heb­lich hin­ter den Er­war­tun­gen zu­rück. Statt den pro­gnos­ti­zier­ten 150 GWh pro­du­zierte das Was­ser­kraft­werk ge­rade ein­mal rund 54 GWh. Die Fonds­ge­schäfts­füh­rung be­grün­dete dies mit ei­ner an­geb­li­chen Dür­re­pe­ri­ode, wie es sie seit vie­len Jah­ren nicht mehr ge­ge­ben hätte. Im dar­auf­fol­gen­den Jahr stie­gen die Nie­der­schlags­men­gen wie­der an, die Strom­erzeu­gung kam den­noch nicht über 74 GWh hin­aus, was le­dig­lich die Hälfte der er­war­te­ten Strom­pro­duk­tion dar­stellte. Man musste von Sei­ten der Ge­schäfts­füh­rung ein­ge­ste­hen, dass es wohl nicht nur an zu ge­rin­gen Nie­der­schlags­men­gen lag.

Durch die ge­rin­gere Strom­erzeu­gung, konnte auch nur we­ni­ger Strom ver­kauft wer­den. Die Ein­nah­men fie­len da­bei so ge­ring aus, dass der Ka­pi­tal­dienst (Zin­sen und Til­gung) für das Akbank-​Darlehen nicht be­dient wer­den konnte. Gleich die erste fäl­lige Rate in 2012 konnte nicht aus ei­ge­nen Mit­teln ge­zahlt wer­den und musste durch die er­neute Auf­nahme von wei­te­ren Dar­le­hen zwi­schen­fi­nan­ziert werden.

Auch die fol­gen­den Jahre ver­lie­fen nicht viel bes­ser, so­dass die Ver­schul­dung durch die zu­sätz­lich auf­ge­nom­mene Zwi­schen­fi­nan­zie­rung bis Ende 2017 auf knapp 22 Mio. Euro an­stieg und nun zu­rück­ge­for­dert wird. Mit Schrei­ben vom 07.12.2017 wur­den die An­le­ger des Hy­dro­power II auf­ge­for­dert, bis zum 28.12.2017 ei­ner Ka­pi­tal­erhö­hung um die ge­nann­ten 22 Mio. Euro zu­zu­stim­men und bis zum 30.01.2018 gleich ein­zu­zah­len. An­de­ren­falls müsste das Was­ser­kraft­werk, bei dem es sich um die ein­zige Ein­nah­me­quelle des Fonds han­delt, zur Ver­mei­dung ei­ner In­sol­venz ver­kauft wer­den. Aus dem Ver­kauf und der da­nach fol­gen­den Ab­wick­lung der Fonds­ge­sell­schaft sol­len an die An­le­gern Zah­lun­gen zwi­schen 0 und 25 % zu­rück­flie­ßen. Aus­schüt­tun­gen sind bis­her nur in ge­rin­gem Um­fang von 1,77 % er­folgt. Da sich die Rück­fluss­höhe nach dem Kauf­preis des Was­ser­kraft­werks rich­tet, der sich haupt­säch­lich aus der zu­künf­tig zu er­war­ten­den Strom­erzeu­gung er­rech­net, ist da­mit zu rech­nen, dass sich die Rück­zah­lun­gen an die An­le­ger un­ter­halb von 10 % be­we­gen wer­den. Aber auch ein To­tal­ver­lust ist nicht auszuschließen.

Ein­zig ver­blei­ben­der Weg, um das ein­ge­setzte Ka­pi­tal zu ret­ten, ist die kla­ge­weise Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen. Bei der recht­li­chen Prü­fung hat sich her­aus­ge­stellt, dass der da­ma­lige Emis­si­ons­pro­spekt an meh­re­ren Stel­len feh­ler­haft war. Hier­aus er­ge­ben sich Scha­dens­er­satz­an­sprü­che der Anleger.

Ak­tu­ell füh­ren wir für eine Viel­zahl von An­le­gern be­reits meh­rere Kla­ge­ver­fah­ren (Sammel- und Ein­zel­kla­gen) vor dem Land­ge­richt Ham­burg. Die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che der An­le­ger sind auch im Jahr 2018 noch nicht verjährt.

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