Aquila HydropowerINVEST II
Das Emissionshaus Aquila Capital hat im Oktober 2011 den Fonds „Southeast Europe HydropowerINVEST II GmbH & CO. KG“ (kurz Hydropower II) aufgelegt. Die Anleger sollten dabei von einem Investment in die Stromerzeugung durch Wasserkraft profitieren. Der Fonds erwarb hierfür ein Wasserkraftwerk in der Türkei. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit, dass der Fonds weitere Wasserkraftwerke in Südost-Europa erwirbt, was letztendlich aber nicht umgesetzt werden konnte, sodass es bei dem einen Kraftwerk in der Türkei blieb.
Laut Prospekt sollten nach 20 Jahren insgesamt 590 % Gesamtrendite für die Anleger herausspringen. Ein Großteil hiervon sollte durch die jährliche Stromerzeugung erwirtschaftet werden, der Rest durch den Verkauf des Kraftwerks. Laut Prospekt sollte das Wasserkraftwerk jährlich bis zu 150 GWh Strom produzieren, der dann am Spotmarkt oder zu einer staatlich garantierten Einspeisevergütung veräußert werden sollte.
Eingeworben wurden etwa 35 Mio. Euro. Der verbleibende Teil des Kaufpreises für das Wasserkraftwerk wurde durch ein bei der türkischen Akbank aufgenommenes Darlehen in Höhe von gut 54 Mio. Dollar fremdfinanziert.
Doch gleich im ersten Jahr blieb die Stromproduktion erheblich hinter den Erwartungen zurück. Statt den prognostizierten 150 GWh produzierte das Wasserkraftwerk gerade einmal rund 54 GWh. Die Fondsgeschäftsführung begründete dies mit einer angeblichen Dürreperiode, wie es sie seit vielen Jahren nicht mehr gegeben hätte. Im darauffolgenden Jahr stiegen die Niederschlagsmengen wieder an, die Stromerzeugung kam dennoch nicht über 74 GWh hinaus, was lediglich die Hälfte der erwarteten Stromproduktion darstellte. Man musste von Seiten der Geschäftsführung eingestehen, dass es wohl nicht nur an zu geringen Niederschlagsmengen lag.
Durch die geringere Stromerzeugung, konnte auch nur weniger Strom verkauft werden. Die Einnahmen fielen dabei so gering aus, dass der Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) für das Akbank-Darlehen nicht bedient werden konnte. Gleich die erste fällige Rate in 2012 konnte nicht aus eigenen Mitteln gezahlt werden und musste durch die erneute Aufnahme von weiteren Darlehen zwischenfinanziert werden.
Auch die folgenden Jahre verliefen nicht viel besser, sodass die Verschuldung durch die zusätzlich aufgenommene Zwischenfinanzierung bis Ende 2017 auf knapp 22 Mio. Euro anstieg und nun zurückgefordert wird. Mit Schreiben vom 07.12.2017 wurden die Anleger des Hydropower II aufgefordert, bis zum 28.12.2017 einer Kapitalerhöhung um die genannten 22 Mio. Euro zuzustimmen und bis zum 30.01.2018 gleich einzuzahlen. Anderenfalls müsste das Wasserkraftwerk, bei dem es sich um die einzige Einnahmequelle des Fonds handelt, zur Vermeidung einer Insolvenz verkauft werden. Aus dem Verkauf und der danach folgenden Abwicklung der Fondsgesellschaft sollen an die Anlegern Zahlungen zwischen 0 und 25 % zurückfließen. Ausschüttungen sind bisher nur in geringem Umfang von 1,77 % erfolgt. Da sich die Rückflusshöhe nach dem Kaufpreis des Wasserkraftwerks richtet, der sich hauptsächlich aus der zukünftig zu erwartenden Stromerzeugung errechnet, ist damit zu rechnen, dass sich die Rückzahlungen an die Anleger unterhalb von 10 % bewegen werden. Aber auch ein Totalverlust ist nicht auszuschließen.
Einzig verbleibender Weg, um das eingesetzte Kapital zu retten, ist die klageweise Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Bei der rechtlichen Prüfung hat sich herausgestellt, dass der damalige Emissionsprospekt an mehreren Stellen fehlerhaft war. Hieraus ergeben sich Schadensersatzansprüche der Anleger.
Aktuell führen wir für eine Vielzahl von Anlegern bereits mehrere Klageverfahren (Sammel- und Einzelklagen) vor dem Landgericht Hamburg. Die Schadensersatzansprüche der Anleger sind auch im Jahr 2018 noch nicht verjährt.