Update Wirecard: Wambach-Bericht veröffentlicht – EY reagiert
Das Handelsblatt hat am 11.11.2021 den Wambach-Bericht veröffentlicht. Noch Anfang August hatte der Bundesgerichtshof die Veröffentlichung des Berichts des Sonderermittlers Martin Wambach und seines Teams von Rödl & Partner untersagt (Az.: 1BGs 340/21). Der Wambach-Bericht zeichnet ein verheerendes Bild der Arbeit der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY). Die Erkenntnisse aus dem Wambach-Bericht nutzen wir bereits seit längerer Zeit in unseren Verfahren gegen EY, wir sehen in ihnen wichtige Argumente für unsere Klagen. Nun erhöht sich der Druck auf EY ein weiteres Mal.
Auf der Website des Handelsblatts können Sie den kompletten Bericht einsehen (Das Dokument befindet sich hinter der Bezahlschranke).
In einem Begleit-Artikel vom Handelsblatt wird zudem Dr. Wolfgang Schirp zitiert.
Wie nun bekannt wurde, hat EY Anzeige gegen Unbekannt gestellt. „Aus Sicht von EY stellt die Weitergabe des Berichts eine Umgehung dieses rechtsstaatlich vorgesehenen Verfahrens dar, verletzt die höchstrichterliche Entscheidungshoheit und schafft eigenmächtig Fakten“, teilte ein EY-Sprecher mit.
Sie möchten Ihre verlorene Investition in die Wirecard AG als Schadensersatz geltend machen? Dann schließen Sie sich hier der Klägergemeinschaft gegen die Abschlussprüfer EY an.