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Update Wirecard: Neue Recherchen erhöhen Druck auf EY

Ein Be­richt von BR Re­cher­che vom 15.12.2021 nährt die Zwei­fel an den Wirt­schafts­prü­fern von EY.

In der Ver­öf­fent­li­chung des Baye­ri­schen Rund­funks geht es kon­kret um Schein­um­sätze bei meh­re­ren Wirecard-​Tochterfirmen in Asien, von de­nen EY nach­weis­lich Kennt­nis hatte. Den­noch wurde der Jah­res­ab­schluss im April 2019 für das Jahr 2018 an­stands­los tes­tiert. Das hätte so nicht pas­sie­ren dür­fen, meint auch Hans­rudi Lenz, Pro­fes­sor für Wirt­schafts­prü­fung an der Uni­ver­si­tät Würz­burg, den der BR zi­tiert: „Wenn ich be­wusst Ver­träge ma­ni­pu­liere und nicht exis­tente Ver­träge quasi auf­setze, dann ist das für mich eine be­wusste Ma­ni­pu­la­tion der Rech­nungs­le­gung und kein ein­fa­ches Versehen.“

Nach­dem das Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen erst kürz­lich die Po­si­tion der Klä­ger ge­gen EY stärkte (mehr In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier), er­hö­hen die Ver­öf­fent­li­chun­gen des Baye­ri­schen Rund­funks nun ein­mal mehr den Druck auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Wir sind der Mei­nung, dass ge­schä­digte An­le­ger ihre Rechte gel­tend ma­chen und ihre For­de­run­gen jetzt an­mel­den soll­ten. Wenn auch Sie sich der Klä­ger­ge­mein­schaft an­schlie­ßen wol­len, wen­den Sie sich gerne an uns.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

Die Fach­an­wälte un­se­rer Kanz­lei Schirp & Part­ner aus Ber­lin ver­fü­gen auf­grund lang­jäh­ri­ger Pra­xis seit mehr als 25 Jah­ren über eine um­fas­sende Ex­per­tise im Bank- und Kapitalmarktrecht.

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