Update Medienfonds VIP 3 und VIP 4: Musterverfahren im Dauerkarussell
Mit seinen Urteilen vom 19. Juni 2020 und 20. November 2020 entschied das Finanzgericht München den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Produktionen der beiden Filme „All the King’s Men“ und „O Jerusalem“, Koproduktionen der Medienfonds VIP 3 und VIP 4, ausgeräumt.
Für Anleger relevant ist nunmehr noch die ausstehende Umsetzung dieser geänderten Steuerfestsetzungen auf Anlegerebene. Neben der steuerlichen Thematik hat ein Teil der Anleger sich für ein rechtliches Vorgehen aus Prospekthaftung und fehlerhafter Anlageberatung entschieden. Für all diejenigen, die bislang noch keinen Vergleich geschlossen haben, dauern die Klageverfahren an, da zu beiden Fonds jeweils ein Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz anhängig ist, sodass bis zum Abschluss des Musterverfahrens das individuelle Klageverfahren ausgesetzt ist.
Das Musterverfahren zum VIP 3 geht nunmehr in die dritte Runde vor dem Bundesgerichtshof, es bleibt abzuwarten, wie die Karlsruher Richter mit diesem Verfahren umgehen werden.
Auch das Musterverfahren zum VIP 4 dauert weiter an. Das Verfahren ist seit Jahren ohne Bewegung vor dem OLG München zum Aktenzeichen Kap 1/07 anhängig. Hier ist der Prozessstand seit Jahren unverändert.
Im VIP 3 Medienfonds hat etwa die Hälfte aller Fondsanleger im Jahr 2010 einen Vergleich mit der Commerzbank AG geschlossen. Aufgrund der andauernden Liquidation und dadurch fehlender Schlussrechnung konnten diese Vergleiche jahrelang nicht abgewickelt werden. Doch dank der 2019 ausgehandelten vorzeitigen Abwicklung dieser Vergleichsvereinbarung wurden zwischenzeitlich über 1.500 Vergleiche mit der Commerzbank AG abgewickelt und die Beteiligungen wurden gegen Zahlung des Vergleichsbetrages auf die Commerzbank AG übertragen, die damit Mehrheitsgesellschafter im VIP 3 geworden ist. Die Commerzbank AG hat sich verpflichtet, die Steuerverfahren auch im Interesse der ausgeschiedenen Gesellschafter fortzuführen. Im VIP 4 Medienfonds haben 2010 mehr als zwei Drittel der Anleger einen Vergleich (entweder nur mit der HypoVereinsbank, mit der HypoVereinsbank und der Commerzbank AG zusammen oder mit der HypoVereinsbank und ihrer sonstigen beratenden Bank) geschlossen. Mehrheitlich sehen diese Vergleiche die Zahlung der Vergleichszahlung nach fondsseitig erfolgter Schlussrechnung vor, da erst dann der endgültige Verlust feststeht und sich daraus die Vergleichszahlung berechnet. Doch aufgrund der andauernden Liquidation kann die Schlussrechnung noch nicht durch die Fondsgeschäftsführung erstellt werden.
Diese Situation ist für alle Beteiligten unbefriedigend, so dass mit Hilfe des Beirates, der Fondsgeschäftsführung und der anwaltlichen Vertreter Einvernehmen mit der HypoVereinsbank gesucht wird, um vergleichbar zum VIP 3 ein Modell zur vorzeitigen Abwicklung der geschlossenen Vergleiche zu finden. Trotz jahrelanger Bemühungen konnte zu diesem Fonds eine grundsätzliche vorzeitige Abwicklung bisher nicht erreicht werden. Einzig in vereinzelten Härtefallausnahmen ist eine vorzeitige Abwicklung gelungen.