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Update Medienfonds VIP 3 und VIP 4: Musterverfahren im Dauerkarussell

Mit sei­nen Ur­tei­len vom 19. Juni 2020 und 20. No­vem­ber 2020 ent­schied das Fi­nanz­ge­richt Mün­chen den Vor­wurf der Steu­er­hin­ter­zie­hung bei den Pro­duk­tio­nen der bei­den Filme „All the King’s Men“ und „O Je­ru­sa­lem“, Ko­pro­duk­tio­nen der Me­di­en­fonds VIP 3 und VIP 4, ausgeräumt.

Für An­le­ger re­le­vant ist nun­mehr noch die aus­ste­hende Um­set­zung die­ser ge­än­der­ten Steu­er­fest­set­zun­gen auf An­le­ge­r­ebene. Ne­ben der steu­er­li­chen The­ma­tik hat ein Teil der An­le­ger sich für ein recht­li­ches Vor­ge­hen aus Pro­spekt­haf­tung und feh­ler­haf­ter An­la­ge­be­ra­tung ent­schie­den. Für all die­je­ni­gen, die bis­lang noch kei­nen Ver­gleich ge­schlos­sen ha­ben, dau­ern die Kla­ge­ver­fah­ren an, da zu bei­den Fonds je­weils ein Mus­ter­ver­fah­ren nach dem Ka­pi­tal­an­le­ger­mus­ter­ver­fah­rens­ge­setz an­hän­gig ist, so­dass bis zum Ab­schluss des Mus­ter­ver­fah­rens das in­di­vi­du­elle Kla­ge­ver­fah­ren aus­ge­setzt ist.

Das Mus­ter­ver­fah­ren zum VIP 3 geht nun­mehr in die dritte Runde vor dem Bun­des­ge­richts­hof, es bleibt ab­zu­war­ten, wie die Karls­ru­her Rich­ter mit die­sem Ver­fah­ren um­ge­hen werden.

Auch das Mus­ter­ver­fah­ren zum VIP 4 dau­ert wei­ter an. Das Ver­fah­ren ist seit Jah­ren ohne Be­we­gung vor dem OLG Mün­chen zum Ak­ten­zei­chen Kap 1/07 an­hän­gig. Hier ist der Pro­zess­stand seit Jah­ren unverändert.

Im VIP 3 Me­di­en­fonds hat etwa die Hälfte al­ler Fonds­an­le­ger im Jahr 2010 ei­nen Ver­gleich mit der Com­merz­bank AG ge­schlos­sen. Auf­grund der an­dau­ern­den Li­qui­da­tion und da­durch feh­len­der Schluss­rech­nung konn­ten diese Ver­glei­che jah­re­lang nicht ab­ge­wi­ckelt wer­den. Doch dank der 2019 aus­ge­han­del­ten vor­zei­ti­gen Ab­wick­lung die­ser Ver­gleichs­ver­ein­ba­rung wur­den zwi­schen­zeit­lich über 1.500 Ver­glei­che mit der Com­merz­bank AG ab­ge­wi­ckelt und die Be­tei­li­gun­gen wur­den ge­gen Zah­lung des Ver­gleichs­be­tra­ges auf die Com­merz­bank AG über­tra­gen, die da­mit Mehr­heits­ge­sell­schaf­ter im VIP 3 ge­wor­den ist. Die Com­merz­bank AG hat sich ver­pflich­tet, die Steu­er­ver­fah­ren auch im In­ter­esse der aus­ge­schie­de­nen Ge­sell­schaf­ter fort­zu­füh­ren. Im VIP 4 Me­di­en­fonds ha­ben 2010 mehr als zwei Drit­tel der An­le­ger ei­nen Ver­gleich (ent­we­der nur mit der Hy­po­Ver­eins­bank, mit der Hy­po­Ver­eins­bank und der Com­merz­bank AG zu­sam­men oder mit der Hy­po­Ver­eins­bank und ih­rer sons­ti­gen be­ra­ten­den Bank) ge­schlos­sen. Mehr­heit­lich se­hen diese Ver­glei­che die Zah­lung der Ver­gleichs­zah­lung nach fonds­sei­tig er­folg­ter Schluss­rech­nung vor, da erst dann der end­gül­tige Ver­lust fest­steht und sich dar­aus die Ver­gleichs­zah­lung be­rech­net. Doch auf­grund der an­dau­ern­den Li­qui­da­tion kann die Schluss­rech­nung noch nicht durch die Fonds­ge­schäfts­füh­rung er­stellt werden.

Diese Si­tua­tion ist für alle Be­tei­lig­ten un­be­frie­di­gend, so dass mit Hilfe des Bei­ra­tes, der Fonds­ge­schäfts­füh­rung und der an­walt­li­chen Ver­tre­ter Ein­ver­neh­men mit der Hy­po­Ver­eins­bank ge­sucht wird, um ver­gleich­bar zum VIP 3 ein Mo­dell zur vor­zei­ti­gen Ab­wick­lung der ge­schlos­se­nen Ver­glei­che zu fin­den. Trotz jah­re­lan­ger Be­mü­hun­gen konnte zu die­sem Fonds eine grund­sätz­li­che vor­zei­tige Ab­wick­lung bis­her nicht er­reicht wer­den. Ein­zig in ver­ein­zel­ten Här­te­fall­aus­nah­men ist eine vor­zei­tige Ab­wick­lung gelungen.

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